Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und zwar

 

·         Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnheimes für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf einem Teilbereich des Flurstückes 1439 der Flur 13, und zwar durch Ausweisung einer bebaubaren Fläche mit der Art der baulichen Nutzung „Mischgebiet“ im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 135/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den vom Planungsbüro WoltersPartner zu erstellenden Änderungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“  für die Dauer eines Monats gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen um der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 135/2015 liegt vor.

 

Herr Wardenga befindet sich wieder im Sitzungssaal.

 

Herr Krotoszynski bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende Verwaltungsvorlage und schließt sich dem Beschlussvorschlag dieser an.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfindet die angedachte Fläche als unpassend, da sie im Falle einer Bebauung deren ökologischen Wert gefährdet sieht.

 

Die Frage von Herrn von Schönfels, wie groß genau das Grundstück sei, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden. Eine Antwort wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Der zu bebauende Grundstücksteil ist ca. 670 m² groß.

 

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Wientges, dass das angedachte Gebäude nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für sozialen Wohnbau angedacht sei und dort ca. 40 Personen untergebracht werden könnten. Frau Böse ergänzt, dass die genaue Detailplanung noch im Rat beraten werde. Heute ginge es darum, die angedachte Fläche bauplanerisch als „Mischgebiet“ auszuweisen, um die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen.

 

Bzgl. der Frage von Frau Bergmoser, ob die Fläche eine Ausgleichsfläche sei, verneint Frau Böse dies. Frau Bergmoser äußert ihre Bedenken bzgl. eines Baus, da es dort evtl. zu feucht sei. Herr Wientges antwortet, dass eine Prüfung des Baugrundes noch nicht erfolgt sei.

 

Herr von Schönfels schlägt vor, die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, da noch nicht feststehe, wie groß die Fläche sei. Herr Krotoszynski dagegen befürwortet eine Abstimmung und bittet die Verwaltung darum, für die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 11.02.2016 genaue Vorschläge zur Bebauung vorzustellen.

 

Hierauf stellt Herr Dr. Höfener den Antrag auf Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 135/2015.

 


Abstimmungsergebnis: