Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 135/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am
Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und zwar
·
Schaffung der baurechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnheimes für Flüchtlinge und
Asylbegehrende auf einem Teilbereich des Flurstückes 1439 der Flur 13, und zwar
durch Ausweisung einer bebaubaren Fläche mit der Art der baulichen Nutzung
„Mischgebiet“ im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der zu ändernde Bereich ist in dem
der Verwaltungsvorlage Nr. 135/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat
den vom Planungsbüro WoltersPartner zu erstellenden Änderungsplan zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ für die Dauer eines Monats gem. § 13 a Abs. 2
Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen um der
betroffenen Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange und den
Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die
Verwaltungsvorlage 135/2015 liegt vor.
Herr
Wardenga befindet sich wieder im Sitzungssaal.
Herr
Krotoszynski bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende
Verwaltungsvorlage und schließt sich dem Beschlussvorschlag dieser an.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfindet die angedachte Fläche als unpassend,
da sie im Falle einer Bebauung deren ökologischen Wert gefährdet sieht.
Die Frage von
Herrn von Schönfels, wie groß genau das Grundstück sei, kann in der Sitzung
nicht beantwortet werden. Eine Antwort wird im Protokoll zugesichert.
Nachtrag der Verwaltung:
Der zu bebauende Grundstücksteil ist ca. 670 m² groß.
Auf
Nachfrage erläutert Herr Wientges, dass das angedachte Gebäude nicht nur für
Flüchtlinge, sondern auch für sozialen Wohnbau angedacht sei und dort ca. 40
Personen untergebracht werden könnten. Frau Böse ergänzt, dass die genaue
Detailplanung noch im Rat beraten werde. Heute ginge es darum, die angedachte
Fläche bauplanerisch als „Mischgebiet“ auszuweisen, um die Voraussetzungen für
den Bau zu schaffen.
Bzgl. der
Frage von Frau Bergmoser, ob die Fläche eine Ausgleichsfläche sei, verneint
Frau Böse dies. Frau Bergmoser äußert ihre Bedenken bzgl. eines Baus, da es
dort evtl. zu feucht sei. Herr Wientges antwortet, dass eine Prüfung des
Baugrundes noch nicht erfolgt sei.
Herr von
Schönfels schlägt vor, die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt zu
verschieben, da noch nicht feststehe, wie groß die Fläche sei. Herr
Krotoszynski dagegen befürwortet eine Abstimmung und bittet die Verwaltung
darum, für die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 11.02.2016 genaue
Vorschläge zur Bebauung vorzustellen.
Hierauf
stellt Herr Dr. Höfener den Antrag auf Abstimmung über den Beschlussvorschlag
laut Verwaltungsvorlage 135/2015.
Abstimmungsergebnis: