Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 18, Enthaltungen: 0
Vorlage: 129/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), in Verbindung mit § 25 des
Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I. S. 434) beschließt der Rat der
Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Havixbeck erhebt
a) von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) eine Gewerbesteuer nach den
Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Hebesätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt für
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer
B) auf
680 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf
435 v. H.
festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in
Kraft.
Die Verwaltungsvorlage 129/2015 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 6.2
Herr Gromöller berichtet, dass während und nach der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2015 der Eindruck erweckt
worden sei, dass sich die Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck verbessert habe.
Er widerspricht dieser Einschätzung eindeutig. Nur der Jahresabschluss werde aufgrund
von Einmaleffekten ein positives Ergebnis haben. Erst wenn das Ergebnis des
Jahresabschlusses 2014 und das entsprechende Testat durch den
Rechnungsprüfungsausschuss veröffentlicht worden sei, werde die Gemeinde nicht
mehr formal im Haushaltssicherungskonzept sein. Die strukturellen Defizite in
beträchtlicher Höhe seien auch zukünftig zu erwarten. Sollte die Anhebung der
Hebesätze jedoch nicht zeitnah erfolgen, bestehe die Gefahr, wieder in die
Haushaltssicherung zu geraten. Schon jetzt seien weitere Belastungen für den
kommenden Haushalt zu erkennen.
Die SPD-, die CDU-, und die FDP-Fraktion äußern sich
klar gegen die in der Verwaltungsvorlage 129/2015 vorgeschlagenen
Steuererhöhungen. Sie plädieren dafür, dass hierüber erst im Zusammenhang mit
den Haushaltsplanberatungen 2016 beraten und entschieden werden solle.
Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht
sich Herr Dr. Höfener für die vorgeschlagenen Steuererhöhungen aus. Er führt
an, dass die Politik im August 2015 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt
habe und sich an diese Beschlüsse halten müsse, vor allem, um die
Defizitprobleme angehen zu können.
Sodann lässt Herr Gromöller über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 129/2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: