Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I. S. 434) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:

 

               

 

 

 

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt

a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2

Hebesätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt für

 

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

 340 v. H.

 

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

680 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

auf

 

435 v. H.

 

festgesetzt.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 129/2015 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 6.2

 

Herr Gromöller berichtet, dass während und nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2015 der Eindruck erweckt worden sei, dass sich die Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck verbessert habe. Er widerspricht dieser Einschätzung eindeutig. Nur der Jahresabschluss werde aufgrund von Einmaleffekten ein positives Ergebnis haben. Erst wenn das Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 und das entsprechende Testat durch den Rechnungsprüfungsausschuss veröffentlicht worden sei, werde die Gemeinde nicht mehr formal im Haushaltssicherungskonzept sein. Die strukturellen Defizite in beträchtlicher Höhe seien auch zukünftig zu erwarten. Sollte die Anhebung der Hebesätze jedoch nicht zeitnah erfolgen, bestehe die Gefahr, wieder in die Haushaltssicherung zu geraten. Schon jetzt seien weitere Belastungen für den kommenden Haushalt zu erkennen.

 

Die SPD-, die CDU-, und die FDP-Fraktion äußern sich klar gegen die in der Verwaltungsvorlage 129/2015 vorgeschlagenen Steuererhöhungen. Sie plädieren dafür, dass hierüber erst im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen 2016 beraten und entschieden werden solle.

 

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich Herr Dr. Höfener für die vorgeschlagenen Steuererhöhungen aus. Er führt an, dass die Politik im August 2015 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt habe und sich an diese Beschlüsse halten müsse, vor allem, um die Defizitprobleme angehen zu können.

 

Sodann lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 129/2015 abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: