Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2016“ vom 03.11.2015 die folgende Satzung.

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände

 

vom 10.12.2015

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208) und des § 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Die Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für Verbands-lasten der Wasser- und Bodenverbände vom 29.09.1992 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 13 vom 01.10.1992, S. 58-61), zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände vom 19.12.2014 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 12 vom 23.12.2014, Seiten 122–123) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2)  Der jährliche Gebührensatz für das Kalenderjahr 2015 beträgt:

 

I.            Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„IV Havixbeck-Roxel“

                                                                                8,74 Euro

 

II.         Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Münsterische Aa Oberlauf“

                                                                                9,86 Euro

 

III.       Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Obere Stever“

                                                                              10,74 Euro

 

Die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden bei der Berechnung mit dem Faktor 4 multipliziert.

 

IV.        Für Flächen im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes

„Steinfurter Aa“

                                                                                3,42 Euro“

 

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2016 in Höhe von voraussichtlich 13.547,29 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2016 getragen wird.

 


Die Verwaltungsvorlage 128/2015 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 13

 

Herr von Schönfels befindet sich wieder im Sitzungssaal.

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 128/2015 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: