Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der
Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2016“ vom
03.11.2015 die folgende Satzung.
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über
die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für Verbandslasten der Wasser- und Boden-verbände
vom 10.12.2015
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208) und des
§ 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz
-LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) in
Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011
(GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am
10.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung
von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen für Verbands-lasten der Wasser- und Bodenverbände vom
29.09.1992 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 13 vom 01.10.1992, S. 58-61),
zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser-
und Boden-verbände vom 19.12.2014 (Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 12 vom
23.12.2014, Seiten 122–123) wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der
jährliche Gebührensatz für das Kalenderjahr 2015 beträgt:
I.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„IV
Havixbeck-Roxel“
8,74 Euro
II.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Münsterische
Aa Oberlauf“
9,86 Euro
III.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere
Stever“
10,74 Euro
Die Flächen
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden bei der Berechnung mit dem Faktor
4 multipliziert.
IV.
Für Flächen
im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes
„Steinfurter
Aa“
3,42 Euro“
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten
der Wasser- und Bodenverbände tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Gleichzeitig
beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte
Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2016 in Höhe von
voraussichtlich 13.547,29 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der
Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2016 getragen
wird.
Die
Verwaltungsvorlage 128/2015 liegt vor.
Haupt- und
Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 13
Herr von
Schönfels befindet sich wieder im Sitzungssaal.
Herr Gromöller
lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 128/2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: