Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 127/2015) und beschließt nach Beratung die nachfolgende Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994:

 

Satzung

vom       2015

zur 7. Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994

 

Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW. S. 208), der §§ 51, 53 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW.1995 S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 (GV.NRW. S. 133) , der §§ 1, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.1969. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GV.NRW. S. 448) und des § 10 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck 1994, S. 46 - 52), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 10.12.2015 folgende 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck beschlossen:

 

 

Artikel I

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Amtsbl. Gem. Havixbeck 1994, S. 53/54) in der Fassung der 6. Änderung vom 22.12.2008 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 erhält folgende Neufassung:

§ 1

(1)    Die nach § 10 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-anlagen der Gemeinde Havixbeck zu entrichtenden Gebühren für die Entleerung der Anlagen betragen

a)  19,10 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

b)  14,34 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)  6,24 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

d)  1,48 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

(2)    Für eine vergebliche Anfahrt, welche der Grundstückseigentümer zu vertreten hat,       beträgt die Gebühr  53,55 €.

 

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 127/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.11.2015 TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 12

 

Herr Gromöller lässt wie folgt abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).