Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr
2016 und beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für
Schmutzwasser in Höhe von 1,93 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,40 €
je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr
2016 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung
sind in den Haushaltsplan des Jahres 2016 zu übernehmen.
Die
Verwaltungsvorlage 125/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.11.2015 TOP 8
Haupt- und
Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 11
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 125/2015 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).