Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 124/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 2 Abs. 1
BauGB.
Die Änderung soll in
der Form erfolgen, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter
Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass künftig im
Gewerbegebiet auch Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise
zulässig sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr.
3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin
unzulässig.
Darüber hinaus beschließt
der Gemeinderat, den geänderten Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und aus Gründen des
Immissionsschutzes die Untere Immissionsschutzbehörde als Träger öffentlicher
Belange im Verfahren zu beteiligen.
Das Änderungsgebiet
umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Hohenholter Str. III“.
Die
Verwaltungsvorlage 124/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 16
Herr
Wardenga ist nicht im Sitzungssaal.
Die
SPD-Fraktion spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
124/2015 aus. Herr Eilers rät von der Errichtung eines großen
Flüchtlingswohnheims in dezentraler Lage ab, da hierdurch potentielle Konflikte
unter den Flüchtlingen befürchtet werden. Frau Schäpers plädiert dafür, dass
die Flüchtlinge zur besseren Integration ortsnah untergebracht werden sollen.
Herr
Krotoszynski stimmt der SPD-Fraktion zu. Er fügt hinzu, dass die angedachten
Unterkünfte im Gewerbegebiet ungünstig seien und die Nachhaltigkeit nicht
gewährleistet sei.
Die
CDU-Fraktion ist für die Errichtung von kleinen Unterbringungsmöglichkeiten und
gegen den Bau eines großen Flüchtlingswohnheimes. Sie äußert sich jedoch klar
für den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage 124/2015, da
dies als eine Art Notlösung angedacht sei, um bei Bedarf die planerischen
Voraussetzungen geschaffen zu haben und handlungsfähig zu sein. Herr Spüntrup
bittet hierbei dies entsprechend zu protokollieren, welches hiermit erfolgt.
Nach kontroverser Diskussion lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 124/2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).