Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Änderung soll in der Form erfolgen, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass künftig im Gewerbegebiet  auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig sind.   Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den geänderten Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats  öffentlich auszulegen und  aus Gründen des Immissionsschutzes die Untere Immissionsschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen.

 

Das Änderungsgebiet umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 124/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 16

 

Herr Wardenga ist nicht im Sitzungssaal.

 

Die SPD-Fraktion spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 124/2015 aus. Herr Eilers rät von der Errichtung eines großen Flüchtlingswohnheims in dezentraler Lage ab, da hierdurch potentielle Konflikte unter den Flüchtlingen befürchtet werden. Frau Schäpers plädiert dafür, dass die Flüchtlinge zur besseren Integration ortsnah untergebracht werden sollen.

 

Herr Krotoszynski stimmt der SPD-Fraktion zu. Er fügt hinzu, dass die angedachten Unterkünfte im Gewerbegebiet ungünstig seien und die Nachhaltigkeit nicht gewährleistet sei.

 

Die CDU-Fraktion ist für die Errichtung von kleinen Unterbringungsmöglichkeiten und gegen den Bau eines großen Flüchtlingswohnheimes. Sie äußert sich jedoch klar für den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage 124/2015, da dies als eine Art Notlösung angedacht sei, um bei Bedarf die planerischen Voraussetzungen geschaffen zu haben und handlungsfähig zu sein. Herr Spüntrup bittet hierbei dies entsprechend zu protokollieren, welches hiermit erfolgt.

 

Nach kontroverser Diskussion lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 124/2015 abstimmen:


Abstimmungsergebnis:

(Herr Wardenga hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).