Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 122/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach“ unter Berücksichtigung des zu der Anregung B 1 gefassten
Einzelbeschlusses mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Dieser Beschluss
bezieht sich auf die in der Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellte und dem
Ratsprotokoll als Anlage 11 beigefügte Planfassung mit Stand 08.12.2015.
Die
Verwaltungsvorlage 122/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 8
Vor
Einstieg in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Herr
Webering als Anwohner des Wohnparks Habichtsbachs I für befangen und zieht sich
von der Beratung und Abstimmung zurück.
Hierauf
stellt Frau Böse den neuen Planentwurf mit Stand vom 08.12.2015 vor, welcher
dem Protokoll als Anlage 11 beigefügt
ist.
Sie
erklärt, dass dieser die Anbindung beider Baugebiete Habichtbach I und II
berücksichtige. Der Planer habe auch die Flächen gekennzeichnet, für die
passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen.
Dieser
Planentwurf werde für einen Monat offengelegt, damit Bürger ihre Anregungen und
Bedenken äußern könnten.
Herr Dr.
Höfener liest im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine
Protokollerklärung, welche sich für eine Verbindung beider Baugebiete nur für
Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge ausspricht, vor. Die Protokollerklärung ist
diesem Protokoll als Anlage 12
beigefügt.
Hierauf
wird zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung über die Anregung B1
(Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 122/2015) zu Ziffer 2 abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die
planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete lediglich
für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge.
Der Planentwurf ist
entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage
der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven
Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
abgelehnt: Ja: 6; Nein: 16; Enthaltungen: 0.
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht eilgenommen).
Sodann
erfolgt die Abstimmung über den in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
vom 19.11.2015 erarbeiteten und abgeänderten Beschlussvorschlag über die
Anregung B1, in dem die Passage „lediglich für Rettungs- und
Versorgungsfahrzeuge“ gestrichen ist.
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die
planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete.
Der Planentwurf ist
entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage
der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven
Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 16: Nein: 6; Enthaltungen: 0.
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschluss der Verwaltungsvorlage 122/2015
mit Ergänzung der Planfassung mit Stand 08.12.2015:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).