Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ unter Berücksichtigung des zu der Anregung B 1 gefassten Einzelbeschlusses mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Dieser Beschluss bezieht sich auf die in der Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellte und dem Ratsprotokoll als Anlage 11 beigefügte Planfassung mit Stand 08.12.2015.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 122/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 8

 

Vor Einstieg in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Herr Webering als Anwohner des Wohnparks Habichtsbachs I für befangen und zieht sich von der Beratung und Abstimmung zurück.

 

 

Hierauf stellt Frau Böse den neuen Planentwurf mit Stand vom 08.12.2015 vor, welcher dem Protokoll als Anlage 11 beigefügt ist.

Sie erklärt, dass dieser die Anbindung beider Baugebiete Habichtbach I und II berücksichtige. Der Planer habe auch die Flächen gekennzeichnet, für die passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden müssen.

Dieser Planentwurf werde für einen Monat offengelegt, damit Bürger ihre Anregungen und Bedenken äußern könnten.

 

Herr Dr. Höfener liest im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Protokollerklärung, welche sich für eine Verbindung beider Baugebiete nur für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge ausspricht, vor. Die Protokollerklärung ist diesem Protokoll als Anlage 12 beigefügt.

 

 

 

Hierauf wird zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung über die Anregung B1 (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 122/2015) zu Ziffer 2 abgestimmt:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge.

 

Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 6; Nein: 16; Enthaltungen: 0.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht eilgenommen).

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.11.2015 erarbeiteten und abgeänderten Beschlussvorschlag über die Anregung B1, in dem die Passage „lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge“ gestrichen ist.

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete.

 

Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 16: Nein: 6; Enthaltungen: 0.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschluss der Verwaltungsvorlage 122/2015 mit Ergänzung der Planfassung mit Stand 08.12.2015:

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).