Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur
5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
und zwar
- Umwandlung der Baulinie in eine Baugrenze bei gleichzeitiger
Verschiebung der Baugrenze im Bereich der Flurstücke 1022, 1027 und
1055 um 2 m in westlicher Richtung
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 121/2015 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 5 dem Protokoll
des Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 beigefügten Änderungsplan zur 5.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Die
Verwaltungsvorlage 121/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 9
Herr
Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Bau- und
Verkehrsausschusssitzung vom 19.11.2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: