Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

  • Umwandlung der Baulinie in eine Baugrenze bei gleichzeitiger Verschiebung der Baugrenze im Bereich der Flurstücke 1022, 1027 und 1055  um 2 m in westlicher Richtung

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 121/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 5 dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 beigefügten Änderungsplan zur 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 121/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 9

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 19.11.2015 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: