Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung für die Bebauungspläne „Südost“, „Flothfeld I“,
„Flothfeld II“, „Am Friedhof/Sportplatz“ Änderungspläne gem. § 2 Abs. 1
BauGB aufzustellen. In einem förmlichen
Änderungsverfahren sollen in diesen Bebauungsplänen die gestalterischen
Vorschriften hinsichtlich der Außenwandgestaltung neu geregelt werden.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur Änderung der
Gestaltungssatzung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz -1. förmliche
Änderung-“.
Die Geltungsbereiche
der einzelnen Änderungspläne sind Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.
Die
Verwaltungsvorlage 115/2015 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 15
Herr
Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 115/2015
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: