Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Die
Verwaltungsvorlage 112/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 13
Es wird zunächst über die Ordnungsnummer B 1
abgestimmt:
Ordnungsziffer B 1
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, der Anregung der Unteren
Immissionsschutzbehörde zu folgen und im Änderungsplan die Festsetzung
„Zulässig sind nur Lagerhallen mit geschlossener Gebäudeseite zur nördlich
gelegenen Grenze“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
zusammenfassenden Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 112/2015:
Abstimmungsergebnis: