Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Aufgrund
des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom 18.11.2015 stellt
der Gemeinderat fest, dass Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG
i.V.m. § 75 a KWahlO, die für die Gültigkeit der Wahl des
Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein
könnten, nicht vorliegen.
Die
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015 wird somit gem. §
40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.
Die
Verwaltungsvorlage 109/2015 liegt vor.
Wahlprüfungsausschuss
vom 18.11.2015 TOP 1
Abstimmungsergebnis: