Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses des Wahlprüfungsausschusses vom 18.11.2015 stellt der Gemeinderat fest, dass Einsprüche und Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG i.V.m. § 75 a KWahlO, die für die Gültigkeit der Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Havixbeck von entscheidender Bedeutung sein könnten, nicht vorliegen.

 

Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015 wird somit gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 109/2015 liegt vor.

Wahlprüfungsausschuss vom 18.11.2015 TOP 1

 

 

 


Abstimmungsergebnis: