Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation
vom 02.11.2015 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage 106/2015 beigefügte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:
S a t z u n g
zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 10.12.2015
die folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom
§ 1
Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung
der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße
für Restmüll, Bioabfälle und Papier.
Die Gebühren
nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.
Die
Benutzungsgebühr beträgt jährlich:
a) 60 l
Restmüll |
113,40 € |
b) 80 l
Restmüll |
131,64 € |
c) 120 l
Restmüll |
168,00 € |
d) 240 l
Restmüll |
277,20 € |
e) 1.100 l
Restmüll |
2.060,76 € |
f) 120 l
Biomüll ohne Filter |
74,88 € |
g) 120 l
Biomüll mit Filter |
80,64 € |
h) 240 l
Biomüll ohne Filter |
124,80 € |
i) 240 l
Biomüll mit Filter |
130,68 € |
j) 240 l
Papiermüll |
20,88 € |
Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem
Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.
§ 2
1.
Die Gebühr
für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den
Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.
2.
Die Gebühr
für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß
anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2016
in Kraft.
Die
Verwaltungsvorlage 106/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.11.2015 TOP 7
Haupt- und
Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 10
Seitens der Verwaltung wird bzgl. der Abfallberatung in den Havixbecker
Schulen wie folgt berichtet:
In der
Sitzung des Umweltausschusses vom 09.09.2015, TOP 9 Stellungnahme der Gemeinde
Havixbeck zum Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld, wurde angeregt:
„Seitens der Ausschussmitglieder wird angeregt, Abfallberatungen an Schulen
durchzuführen, um die Jugendlichen so früh wie möglich zu diesem Thema zu
sensibilisieren. Frau Overmeyer nimmt die Anregung zur Kenntnis und erklärt,
dass sich die Verwaltung hierzu mit den Schulen und den zuständigen wbc Kreis
Coesfeld in Verbindung setzen werde.“
Mit dem
zuständigen Abfallberater der WBC Coesfeld, Herrn Bücker, wurde Kontakt
aufgenommen. Erste Überlegungen, wie z.B. eine Unterrichtsstunde aussehen
könnte, wurden gemacht. Das Angebot der Abfallberatung mit den ersten
Überlegungen wurde den drei Havixbecker Schulen schriftlich gemacht. Ob hier
Interesse besteht, bleibt abzuwarten. Über die Ergebnisse wird berichtet
werden.
Hierauf erfolgt die Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).