Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2015 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage 106/2015 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck:

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck

vom

 

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), in der zurzeit geltenden Fassung sowie des § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck  vom 16.12.2010

hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 10.12.2015

 

die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck vom 6.12.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.11.2014 (Amtsblatt Nr. 11 der Gemeinde Havixbeck vom 20.11.2014), wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 1

 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße für Restmüll, Bioabfälle und Papier.

Die Gebühren nach § 2 dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.

 

Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:

 

a) 60 l Restmüll

113,40 €

b) 80 l Restmüll

131,64 €

c) 120 l Restmüll

168,00 €

d) 240 l Restmüll

277,20 €

e) 1.100 l Restmüll

2.060,76 €

f) 120 l Biomüll ohne Filter

74,88 €

g) 120 l Biomüll mit Filter

80,64 €

h) 240 l Biomüll ohne Filter

124,80 €

i) 240 l Biomüll mit Filter

130,68 €

j) 240 l Papiermüll

20,88 €

 

Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.

 

 

§ 2

1.   Die Gebühr für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 3 Euro/Stück.

2.   Die Gebühr für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 106/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.11.2015 TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.12.2015 TOP 10

 

Seitens der Verwaltung wird bzgl. der Abfallberatung in den Havixbecker Schulen wie folgt berichtet:

 

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 09.09.2015, TOP 9 Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Coesfeld, wurde angeregt:

„Seitens der Ausschussmitglieder wird angeregt, Abfallberatungen an Schulen durchzuführen, um die Jugendlichen so früh wie möglich zu diesem Thema zu sensibilisieren. Frau Overmeyer nimmt die Anregung zur Kenntnis und erklärt, dass sich die Verwaltung hierzu mit den Schulen und den zuständigen wbc Kreis Coesfeld in Verbindung setzen werde.“

 

Mit dem zuständigen Abfallberater der WBC Coesfeld, Herrn Bücker, wurde Kontakt aufgenommen. Erste Überlegungen, wie z.B. eine Unterrichtsstunde aussehen könnte, wurden gemacht. Das Angebot der Abfallberatung mit den ersten Überlegungen wurde den drei Havixbecker Schulen schriftlich gemacht. Ob hier Interesse besteht, bleibt abzuwarten. Über die Ergebnisse wird berichtet werden.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung:

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).