Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die gemäß § 24 GO NRW vorgetragene Eingabe zur Kenntnis und weist diese als
unzulässig zurück.
Die
Verwaltungsvorlage 105/2015 liegt vor.
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 105/2015 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: