Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die gemäß § 24 GO NRW vorgetragene Eingabe zur Kenntnis und weist diese als unzulässig zurück.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 105/2015 liegt vor.

 

Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 105/2015 abstimmen.


Abstimmungsergebnis: