Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Finkenstraße“ in bebaubare Fläche umzuwandeln.

 

Der Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2015 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 086/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 11

 

Herr Gromöller lässt über eine Öffnung der Sitzung für eine Stellungnahme eines Anliegers abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

 

Somit ist die Sitzung geöffnet.

 

Ein Anwohner erhält das Wort.

Er bezieht sich auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2013 bzgl. der Schaffung von Grundsätzen für die Änderung von Bebauungsplänen und auf den vom Rat diesbezüglich getroffenen Beschluss vom 12.12.2013.

Er möchte wissen, ob sich die Gemeinde Havixbeck als Eigentümerin der Fläche nicht an diesen Beschluss vom 12.12.2013 halten müsse. Er beantragt hierauf im Namen der Nachbarn den Spielplatz „Finkenstraße“ für die Kinder beizubehalten.

 

Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

 

Frau Böse erläutert, dass in der heutigen Ratssitzung über einen Grundsatzbeschluss beraten werde. Erst nach diesem Beschluss erfolge die Erarbeitung von Plänen, welche öffentlich ausgelegt werden.  In diesem Auslegungsverfahren werden dann alle Anwohner und Nachbarn die Gelegenheit haben, ihre Bedenken und Anregungen zu äußern, welche dann wiederum durch den Rat im Zuge eines Abwägungsprozesses beraten und entschieden werden.

 

Sodann lässt Herr Gromöller  über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 086/2015 abstimmen:


Abstimmungsergebnis: