Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 086/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 10.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im
Verfahren gem. § 13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Finkenstraße“
in bebaubare Fläche umzuwandeln.
Der Änderungsbereich
ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2015 als Anlage 1 anliegenden
Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.
Die
Verwaltungsvorlage 086/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 11
Herr
Gromöller lässt über eine Öffnung der Sitzung für eine Stellungnahme eines
Anliegers abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 24.
Somit ist
die Sitzung geöffnet.
Ein
Anwohner erhält das Wort.
Er bezieht
sich auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2013 bzgl. der Schaffung von
Grundsätzen für die Änderung von Bebauungsplänen und auf den vom Rat
diesbezüglich getroffenen Beschluss vom 12.12.2013.
Er möchte
wissen, ob sich die Gemeinde Havixbeck als Eigentümerin der Fläche nicht an
diesen Beschluss vom 12.12.2013 halten müsse. Er beantragt hierauf im Namen der
Nachbarn den Spielplatz „Finkenstraße“ für die Kinder beizubehalten.
Hierauf
wird die Sitzung geschlossen.
Frau Böse
erläutert, dass in der heutigen Ratssitzung über einen Grundsatzbeschluss
beraten werde. Erst nach diesem Beschluss erfolge die Erarbeitung von Plänen,
welche öffentlich ausgelegt werden. In
diesem Auslegungsverfahren werden dann alle Anwohner und Nachbarn die
Gelegenheit haben, ihre Bedenken und Anregungen zu äußern, welche dann wiederum
durch den Rat im Zuge eines Abwägungsprozesses beraten und entschieden werden.
Sodann lässt Herr Gromöller über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 086/2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: