Sitzung: 10.12.2015 Gemeinderat
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt eine
schriftliche Anfrage gem. § 17 Abs. 1 GeschO vom 21.11.2015 bzgl. der
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat vor, welche dem Protokoll
als Anlage 9 beigefügt ist.
Die Beantwortung auf diese Anfrage erfolgt im
Protokoll wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
zu Frage 1:
Durch die Gemeinde selbst bzw. durch beauftragte
Unternehmer sind keine glyphosathaltigen Herbizide verwendet worden. Die
Verwendung von chemischen Mitteln zur Unkrautvernichtung wird im
Leistungsverzeichnis für die beauftragten Unternehmen ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Herkulesstaude ist mit besonderer
Ausnahmegenehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld im Jahr
2012 Round up eingesetzt worden, und zwar mittels Dochtstreichstab; die
Vorkommen der Herkulesstaude konnten hierdurch so weit eingedämmt werden, dass
in 2013 lediglich an einer Stelle durch Ausstechen die Pflanzen bekämpft werden
mussten; an allen anderen Standorten ist kein neuer Pflanzenbestand
festgestellt worden.
Zu Frage 2:
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
(Rutschgefahr) auf Sportrasen wird bei Bedarf zur Bekämpfung von
2-keimblättrigen Wildkräutern durch Punktspritzung pro Platz ca. 0,5 l Herbizid
(Wirkstoff Mecoprop-P) ausgebracht. Alle 2 – 3 Jahre muss eine Flächenspritzung
durchgeführt werden. Hierbei werden ca. 5 – 7 l Spritzmittel pro Platz
eingesetzt.
Zu Frage 3:
Da die Wildkrautbekämpfung bis auf die zu Frage 2
beschriebenen Fälle nicht mit chemischen Mitteln, sondern manuell erfolgt,
lässt sich die Anwendungsmenge nicht weiter reduzieren.
Zu Frage 4:
Entfällt.