Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt eine schriftliche Anfrage gem. § 17 Abs. 1 GeschO vom 21.11.2015 bzgl. der Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat vor, welche dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt ist.

 

Die Beantwortung auf diese Anfrage erfolgt im Protokoll wie folgt:

 

Antwort der Verwaltung:

 

zu Frage 1:

Durch die Gemeinde selbst bzw. durch beauftragte Unternehmer sind keine glyphosathaltigen Herbizide verwendet worden. Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Unkrautvernichtung wird im Leistungsverzeichnis für die beauftragten Unternehmen ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Herkulesstaude ist mit besonderer Ausnahmegenehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld im Jahr 2012 Round up eingesetzt worden, und zwar mittels Dochtstreichstab; die Vorkommen der Herkulesstaude konnten hierdurch so weit eingedämmt werden, dass in 2013 lediglich an einer Stelle durch Ausstechen die Pflanzen bekämpft werden mussten; an allen anderen Standorten ist kein neuer Pflanzenbestand festgestellt worden.

 

Zu Frage 2:

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Rutschgefahr) auf Sportrasen wird bei Bedarf zur Bekämpfung von 2-keimblättrigen Wildkräutern durch Punktspritzung pro Platz ca. 0,5 l Herbizid (Wirkstoff Mecoprop-P) ausgebracht. Alle 2 – 3 Jahre muss eine Flächenspritzung durchgeführt werden. Hierbei werden ca. 5 – 7 l Spritzmittel pro Platz eingesetzt.

 

Zu Frage 3:

Da die Wildkrautbekämpfung bis auf die zu Frage 2 beschriebenen Fälle nicht mit chemischen Mitteln, sondern manuell erfolgt, lässt sich die Anwendungsmenge nicht weiter reduzieren.

 

Zu Frage 4:

Entfällt.