Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die der Verwaltungsvorlage 133/2015 als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 133/2015 liegt vor.

 

Herr Gromöller berichtet, dass die Kommunalaufsicht um redaktionelle Änderungen zur Nachtragssatzung der Gemeinde Havixbeck für das Haushaltsjahr 2015 gebeten habe.

Unter dem § 1 im Ergebnisplan sollen die Spalten „erhöht um“ und „vermindert um“ als eine Spalte zusammengefasst und nur der Differenzbetrag aufgeführt werden. Die Differenzsumme von 74.970 € solle unter § 4 der Nachtragssatzung entsprechend aufgeführt werden.

 

Des Weiteren solle unter § 3 nicht wie bisher „ der bisherige Gesamtbetrag…“ stehen, sondern die Formulierung „Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.“ verwendet werden.

 

Dies wird von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Hierauf macht Frau Böse darauf aufmerksam, dass ein Ausschussmitglied in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 25.11.2015 unter TOP 18 „Vergabe der Aufträge zur Beschaffung eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Havixbeck“, gefragt habe, ob die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 53.200 €  im Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) im Rahmen des Nachtragshaushaltes berücksichtigt bzw. veranschlagt werden müsste.

 

Da jedoch für diese Beschaffung bereits eine Mittelbereitstellung im Haushalt erfolgt sei und die Summe des Mehrbedarfes den Betrag von 100.000 € nicht übersteige, bedürfe es hierfür keiner Regelung im Nachtragshaushalt und es könne entsprechend dem Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage auch die Genehmigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgen.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut der vorliegenden Verwaltungsvorlage 133/2015:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Die redaktionell geänderte Fassung der Nachtragssatzung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.