Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 133/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck beschließt die der Verwaltungsvorlage 133/2015 als Anlage beigefügte
Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen.
Die Verwaltungsvorlage 133/2015 liegt vor.
Herr Gromöller berichtet, dass die Kommunalaufsicht um
redaktionelle Änderungen zur Nachtragssatzung der Gemeinde Havixbeck für das
Haushaltsjahr 2015 gebeten habe.
Unter dem § 1 im Ergebnisplan sollen die Spalten
„erhöht um“ und „vermindert um“ als eine Spalte zusammengefasst und nur der
Differenzbetrag aufgeführt werden. Die Differenzsumme von 74.970 € solle unter
§ 4 der Nachtragssatzung entsprechend aufgeführt werden.
Des Weiteren solle unter § 3 nicht wie bisher „ der
bisherige Gesamtbetrag…“ stehen, sondern die Formulierung „Der bisher
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht
geändert.“ verwendet werden.
Dies wird von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Hierauf macht Frau Böse darauf aufmerksam, dass ein
Ausschussmitglied in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr
und Friedhof vom 25.11.2015 unter TOP 18 „Vergabe der Aufträge zur Beschaffung
eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Havixbeck“, gefragt habe, ob die
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 53.200 € im Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz) im Rahmen des Nachtragshaushaltes berücksichtigt bzw.
veranschlagt werden müsste.
Da jedoch für diese Beschaffung bereits eine
Mittelbereitstellung im Haushalt erfolgt sei und die Summe des Mehrbedarfes den
Betrag von 100.000 € nicht übersteige, bedürfe es hierfür keiner Regelung im
Nachtragshaushalt und es könne entsprechend dem Beschlussvorschlag der
vorliegenden Verwaltungsvorlage auch die Genehmigung der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung erfolgen.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut der vorliegenden Verwaltungsvorlage 133/2015:
Abstimmungsergebnis:
Die redaktionell geänderte Fassung der Nachtragssatzung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.