Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I. S. 434) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:

 

 

 

 

 

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt

a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2

Hebesätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt für

 

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

 340 v. H.

 

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

680 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf

 

435 v. H.

 

festgesetzt.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 129/2015 liegt vor.

 

Herr Gromöller spricht sich für den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage aus. Falls die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für 2016 in dieser Sitzungsfolge nicht beschlossen werden sollten, werde sich dies negativ auf die Liquidität auswirken. Eine spätere Anhebung der Hebesätze in 2016 würde zusätzlich zu Verwaltungs- und Portokosten von 10.000 € führen.

 

Da für den Jahresabschluss 2014 mit einem positiven Ergebnis zu rechnen sei und das Haushaltsdefizit für 2015 die 5%-Hürde nicht überschreiten werde, ginge die Verwaltung davon aus, dass 2016 die Gemeinde formal die Haushaltssicherung verlassen werde. Ohne eine Erhöhung der Hebesätze würde die Gemeinde nach aktuellen Erkenntnissen in zwei Jahren erneut in die Haushaltssicherung rutschen.

 

Die Ausschussmitglieder plädieren jedoch dafür, hierüber erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2016 zu beraten. Eine Entscheidung in diesem Jahr erachten sie als zu voreilig.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließen sich dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage an. Herr Dr. Höfener bittet jedoch darum, dass eine Steuererhöhung nicht nur in Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsthematik gesehen werden dürfe und wies auf den strukturell nicht ausgeglichenen Haushalt hin. Dies wird von Herrn Gromöller bestätigt.

 

Nach erneuter Diskussion, ob heute hierüber beraten werden solle oder nicht, stellt Frau Schäpers den Antrag über den vorliegenden Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Nach der Abstimmung verlässt Herr Ahrens die Sitzung.