Sitzung: 02.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 129/2015
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), in Verbindung mit § 25 des
Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2794) und des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I. S. 434) beschließt der Rat der
Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Hebesatzsatzung:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Havixbeck erhebt
a) von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) eine Gewerbesteuer nach den
Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2
Hebesätze
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt für
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer
B) auf
680 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
435 v. H.
festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in
Kraft.
Die Verwaltungsvorlage 129/2015 liegt vor.
Herr Gromöller spricht sich für den Beschlussvorschlag
der vorliegenden Verwaltungsvorlage aus. Falls die Satzung über die Festsetzung
der Hebesätze für die Realsteuern für 2016 in dieser Sitzungsfolge nicht
beschlossen werden sollten, werde sich dies negativ auf die Liquidität
auswirken. Eine spätere Anhebung der Hebesätze in 2016 würde zusätzlich zu
Verwaltungs- und Portokosten von 10.000 € führen.
Da für den Jahresabschluss 2014 mit einem positiven
Ergebnis zu rechnen sei und das Haushaltsdefizit für 2015 die 5%-Hürde nicht
überschreiten werde, ginge die Verwaltung davon aus, dass 2016 die Gemeinde
formal die Haushaltssicherung verlassen werde. Ohne eine Erhöhung der Hebesätze
würde die Gemeinde nach aktuellen Erkenntnissen in zwei Jahren erneut in die
Haushaltssicherung rutschen.
Die Ausschussmitglieder plädieren jedoch dafür,
hierüber erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2016 zu beraten. Eine
Entscheidung in diesem Jahr erachten sie als zu voreilig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließen sich dem
vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage an. Herr Dr. Höfener
bittet jedoch darum, dass eine Steuererhöhung nicht nur in Zusammenhang mit der
aktuellen Flüchtlingsthematik gesehen werden dürfe und wies auf den strukturell
nicht ausgeglichenen Haushalt hin. Dies wird von Herrn Gromöller bestätigt.
Nach erneuter Diskussion, ob heute hierüber beraten
werden solle oder nicht, stellt Frau Schäpers den Antrag über den vorliegenden
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Nach der Abstimmung verlässt Herr Ahrens die Sitzung.