Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, trotz veränderter Fördermodalitäten und weiter beschränkter gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten zur Vorbereitung eines prüffähigen Antrages auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 die erforderlichen Planungen im kommenden Jahr durchzuführen und die notwendigen Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 € im Haushaltsplan bereitzustellen. Entsprechend dem Maßnahmenkatalog zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept sind vorrangig die Umgestaltung des Bestensee-Platzes sowie die Schaffung eines Leit- und Lichtkonzeptes zu bearbeiten.

Darüber hinaus möge in Form eines Dialogprozesses die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft vorbereitet und die Schaffung eines Verfügungsfonds angestoßen werden.

Die erste Informationsveranstaltung zur Gründung der Immobilienstandortgemeinschaft soll bis spätestens dem 29.02.2016 stattgefunden haben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 131/2015 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 23.11.2015 TOP 6

 

Auf Anfrage eines Ausschussmitgliedes, ob die angedachten Planungskosten von 35.000 € der Gemeinde erstattet werden, erklärt Frau Böse, dass eine teilweise Erstattung der Kosten nur dann erfolgen könne, wenn die Planung auch ausgeführt werde.

 

Auf die Frage, wie hoch die Investitionskosten sein werden, wird eine Beantwortung im Protokoll zugesagt, wobei darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei nur um grobe Schätzwerte handelt.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Dem Planungsansatz liegen Investitionskosten von rd. 500.000 € zugrunde.

 

 

Herr Messing stellt hierauf den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Gromöller lässt sodann über den Beschlussvorschlag laut Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 23.11.2015 abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: