Sitzung: 23.11.2015 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 131/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, trotz veränderter Fördermodalitäten und weiter beschränkter
gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten zur Vorbereitung eines prüffähigen
Antrages auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 die erforderlichen Planungen
im kommenden Jahr durchzuführen und die notwendigen Planungskosten in Höhe von
ca. 35.000 € im Haushaltsplan bereitzustellen. Entsprechend dem
Maßnahmenkatalog zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept sind
vorrangig die Umgestaltung des Bestensee-Platzes sowie die Schaffung eines
Leit- und Lichtkonzeptes zu bearbeiten.
Darüber hinaus möge in Form eines
Dialogprozesses die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft vorbereitet
und die Schaffung eines Verfügungsfonds angestoßen werden.
Die erste Informationsveranstaltung
zur Gründung der Immobilienstandortgemeinschaft soll bis spätestens dem
29.02.2016 stattgefunden haben.
Die Verwaltungsvorlage 131/2015 liegt vor.
Herr Becker und Herr Thoms sind ab 19:03 Uhr im
Sitzungssaal anwesend.
Die Ausschussmitglieder begrüßen die Beratungen über
die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen
Handlungskonzeptes (ISHK) im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr
und Kultur. Ein Anwesender geht auf die vorliegende Verwaltungsvorlage 131/2015
ein, in der seitens der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht wird, zunächst die
Entwicklungen bzgl. der geplanten 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
"Ortskern" (Verwaltungsvorlage 121/2015) abzuwarten, bevor die
Verbindung über den Lieselotte-Köhnlein-Platz in Richtung Hauptstraße
verbessert werde. Ihm ist jedoch wichtig, dass die Verwaltung mit dem Investor
vor Baubeginn über die geplanten Veränderungen zur vorhandenen Wegetrasse in
Kontakt treten möge. Außerdem geht das Ausschussmitglied auf den bereits im
Bau- und Verkehrsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 9 „5. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes ‚Ortskern‘ der Gemeinde Havixbeck“ diskutierten
Höhenunterschied der geplanten Gebäude zur Wegetrasse ein. Frau Böse erklärt,
dass hierzu noch Detailplanungen erfolgen werden.
Des Weiteren ergänzt sie, dass, falls der Ausschuss
den Wunsch habe, dass die Verwaltung sich frühzeitig mit dem Investor bzgl.
dieser Fragen in Verbindung setzten solle, die damit verbundenen planerische
Zielsetzung auch formuliert werden möge. Hierauf schlägt Herr Wardenga vor,
dies bei der Behandlung der Frage bzgl. der Gründung der
Immobilienstandortgemeinschaft einzubinden.
Auf Anfrage eines Ausschussmitgliedes erläutert Frau
Böse, dass die Fördersätze vom Bund jedes Jahr neu berechnet werden und diese
auch von der Höhe der Arbeitslosenquote abhängen. Da Havixbeck eine geringe
Arbeitslosenzahl habe, sei für die Gemeinde der verringerte Fördersatz für das
Jahr 2015 vorgesehen worden. Außerdem müssten die Planungskosten durch die
Gemeinde selbst vorfinanziert werden.
In diesem Zusammenhang schlägt Herr Greiff vor, dass
Pläne für zwei Gemeindeplätze, welche vor ca. 10 -15 Jahren erarbeitet worden
seien, benutzt werden könnten. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass
diese Pläne zwar den Gutachtern für das ISHK vorgelegen haben, jedoch nicht
mehr zeitgemäß seien. Außerdem müsse der Urheberschutz bedacht werden.
Herr Brüggemann befürwortet das bislang ausgearbeitete
ISHK, jedoch fehlt es ihm an einem Gesamtkonzept. Er spricht sich für die
Erarbeitung eines sog. Alleinstellungsmerkmals für die Gemeinde Havixbeck aus.
Deswegen stellt er den Antrag auf Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die
Entwicklung aller öffentlichen Plätze der Gemeinde. Hierbei könnten seiner
Meinung nach Architekten der Fachhochschule Münster einbezogen werden.
Dieser Antrag wird nicht von allen
Ausschussmitgliedern mitgetragen. Seitens der Verwaltung wird aufgeführt, dass
das Leit- und Lichtsystem bereits eine Art Gesamtkonzept darstelle. Jedoch
müsste jeder Platz zunächst nach seiner Funktion eingeordnet und dann
überarbeitet werden. Von einem einheitlichen Gesamtkonzept, welches auf alle
Plätze übertragen werden solle, wird abgeraten. Die Mithilfe einer
Fachhochschule könne eingeholt werden; diese ersetze jedoch nicht eine
professionelle Planung.
Herr Messing macht darauf aufmerksam, dass es in der
heutigen Sitzung nicht um die Detailplanung des ISHK gehe, sondern um die Frage
der Höhe der Planungskosten, die für das Jahr 2016 im Haushalt bereitgestellt
werden sollten.
Nach eingehender Diskussion hierüber, stellt Herr
Messing den Antrag, die notwendigen Planungskosten in Hohe von ca. 35.000 € für
das Haushaltsjahr 2016 zu veranschlagen. Des Weiteren schlägt er vor, dass bis
spätestens dem 29.02.2016 eine Informationsveranstaltung zur Gründung einer
Immobilienstandortgemeinschaft stattfinden solle. Hierdurch könne festgestellt
werden, wie hoch das Interesse und die Beteiligung der Akteure der Ortsmitte an
einer Immobilienstandortgemeinschaft sei.
Hierauf lässt Herr Wardenga über den
Beschlussvorschlag, welcher um die Anträge von Herrn Messing ergänzt worden
ist, wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: