Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, trotz veränderter Fördermodalitäten und weiter beschränkter gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten zur Vorbereitung eines prüffähigen Antrages auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 die erforderlichen Planungen im kommenden Jahr durchzuführen und die notwendigen Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 € im Haushaltsplan bereitzustellen. Entsprechend dem Maßnahmenkatalog zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept sind vorrangig die Umgestaltung des Bestensee-Platzes sowie die Schaffung eines Leit- und Lichtkonzeptes zu bearbeiten.

Darüber hinaus möge in Form eines Dialogprozesses die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft vorbereitet und die Schaffung eines Verfügungsfonds angestoßen werden.

Die erste Informationsveranstaltung zur Gründung der Immobilienstandortgemeinschaft soll bis spätestens dem 29.02.2016 stattgefunden haben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 131/2015 liegt vor.

 

Herr Becker und Herr Thoms sind ab 19:03 Uhr im Sitzungssaal anwesend.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen die Beratungen über die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzeptes (ISHK) im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur. Ein Anwesender geht auf die vorliegende Verwaltungsvorlage 131/2015 ein, in der seitens der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht wird, zunächst die Entwicklungen bzgl. der geplanten 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Ortskern" (Verwaltungsvorlage 121/2015) abzuwarten, bevor die Verbindung über den Lieselotte-Köhnlein-Platz in Richtung Hauptstraße verbessert werde. Ihm ist jedoch wichtig, dass die Verwaltung mit dem Investor vor Baubeginn über die geplanten Veränderungen zur vorhandenen Wegetrasse in Kontakt treten möge. Außerdem geht das Ausschussmitglied auf den bereits im Bau- und Verkehrsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 9 „5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Ortskern‘ der Gemeinde Havixbeck“ diskutierten Höhenunterschied der geplanten Gebäude zur Wegetrasse ein. Frau Böse erklärt, dass hierzu noch Detailplanungen erfolgen werden.

Des Weiteren ergänzt sie, dass, falls der Ausschuss den Wunsch habe, dass die Verwaltung sich frühzeitig mit dem Investor bzgl. dieser Fragen in Verbindung setzten solle, die damit verbundenen planerische Zielsetzung auch formuliert werden möge. Hierauf schlägt Herr Wardenga vor, dies bei der Behandlung der Frage bzgl. der Gründung der Immobilienstandortgemeinschaft einzubinden.

 

Auf Anfrage eines Ausschussmitgliedes erläutert Frau Böse, dass die Fördersätze vom Bund jedes Jahr neu berechnet werden und diese auch von der Höhe der Arbeitslosenquote abhängen. Da Havixbeck eine geringe Arbeitslosenzahl habe, sei für die Gemeinde der verringerte Fördersatz für das Jahr 2015 vorgesehen worden. Außerdem müssten die Planungskosten durch die Gemeinde selbst vorfinanziert werden.

In diesem Zusammenhang schlägt Herr Greiff vor, dass Pläne für zwei Gemeindeplätze, welche vor ca. 10 -15 Jahren erarbeitet worden seien, benutzt werden könnten. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass diese Pläne zwar den Gutachtern für das ISHK vorgelegen haben, jedoch nicht mehr zeitgemäß seien. Außerdem müsse der Urheberschutz bedacht werden.

 

Herr Brüggemann befürwortet das bislang ausgearbeitete ISHK, jedoch fehlt es ihm an einem Gesamtkonzept. Er spricht sich für die Erarbeitung eines sog. Alleinstellungsmerkmals für die Gemeinde Havixbeck aus. Deswegen stellt er den Antrag auf Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung aller öffentlichen Plätze der Gemeinde. Hierbei könnten seiner Meinung nach Architekten der Fachhochschule Münster einbezogen werden.

 

Dieser Antrag wird nicht von allen Ausschussmitgliedern mitgetragen. Seitens der Verwaltung wird aufgeführt, dass das Leit- und Lichtsystem bereits eine Art Gesamtkonzept darstelle. Jedoch müsste jeder Platz zunächst nach seiner Funktion eingeordnet und dann überarbeitet werden. Von einem einheitlichen Gesamtkonzept, welches auf alle Plätze übertragen werden solle, wird abgeraten. Die Mithilfe einer Fachhochschule könne eingeholt werden; diese ersetze jedoch nicht eine professionelle Planung.

 

Herr Messing macht darauf aufmerksam, dass es in der heutigen Sitzung nicht um die Detailplanung des ISHK gehe, sondern um die Frage der Höhe der Planungskosten, die für das Jahr 2016 im Haushalt bereitgestellt werden sollten.

 

Nach eingehender Diskussion hierüber, stellt Herr Messing den Antrag, die notwendigen Planungskosten in Hohe von ca. 35.000 € für das Haushaltsjahr 2016 zu veranschlagen. Des Weiteren schlägt er vor, dass bis spätestens dem 29.02.2016 eine Informationsveranstaltung zur Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft stattfinden solle. Hierdurch könne festgestellt werden, wie hoch das Interesse und die Beteiligung der Akteure der Ortsmitte an einer Immobilienstandortgemeinschaft sei.

 

Hierauf lässt Herr Wardenga über den Beschlussvorschlag, welcher um die Anträge von Herrn Messing ergänzt worden ist, wie folgt abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: