Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 124/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 2 Abs. 1
BauGB.
Die Änderung soll in
der Form erfolgen, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter
Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass künftig im
Gewerbegebiet auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und
gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin
unzulässig.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat, den geänderten Entwurf zur 2. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und aus Gründen
des Immissionsschutzes die Untere Immissionsschutzbehörde als Träger
öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen.
Das Änderungsgebiet
umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Hohenholter Str. III“.
Die
Verwaltungsvorlage 124/2015 liegt vor.
Herr
Albrecht lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 124/2015 wie
folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: