Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Änderung soll in der Form erfolgen, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass künftig im Gewerbegebiet auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den geänderten Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und aus Gründen des Immissionsschutzes die Untere Immissionsschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen.

 

Das Änderungsgebiet umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 124/2015 liegt vor.

 

Herr Albrecht lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 124/2015 wie folgt abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis: