Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ unter Berücksichtigung des zu der Anregung B 1 gefassten Einzelbeschlusses mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Dieser Beschluss bezieht sich auf die in der Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellte und dem Ratsprotokoll als Anlage beigefügte Planfassung.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 122/2015 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Dipl.-Ing. Carsten Lang vom Büro WoltersPartner und Herr Wenzel vom Büro uppenkamp und partner eingeladen.

 

Zunächst fasst Frau Böse die bisherigen Beratungen zum Bebauungsplanentwurf Habichtsbach II zusammen. Der Rat habe bereits am 23.04.2015 einige Beschlüsse hierüber gefasst, wobei die Frage zum Graben A zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig beraten werden konnte, da dessen rechtlicher Status (Gewässer oder Abwasseranlage) noch ungeklärt war. Auch die Frage bzgl. einer evtl. Anbindung des Wohnparkes Habichtsbach II zum Habichtsbach I sei strittig gewesen, wobei die Politik sich in der zuvor genannten Ratssitzung vom 23.04.2015 entschieden habe, beide Baugebiete anzubinden und von einer Notzufahrt abzusehen.

 

Um eine rechtliche Plansicherheit zu gewährleisten, habe die Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach das Büro Dorsch International Consultants GmbH mit der Erstellung eines Verkehrs- und das Büro uppenkamp und partner GmbH mit der Überarbeitung des Lärmgutachtens auf der Grundlage der Berechnungen von Dorsch beauftragt. Die Gutachten liegen der Verwaltungsvorlage 122/2015 als Anlagen bei. Der auf der Grundlage der noch zu fassenden Beschlüsse zu überarbeitende Planentwurf zum Wohnpark Habichtsbach II werde dann in der kommenden Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellt werden und vom Gemeinderat durch Beschluss für die Offenlage freigegeben.

 

Herr Lang ergänzt, dass heute über die Durchfahrtsmöglichkeit vorentschieden werden solle, damit er auf der Grundlage dieser Entscheidung den Planentwurf Habichtsbach II überarbeiten könne (Festsetzungen zum Lärmschutz, Überarbeitung der Begründung). Die Planfassung werde zur Ratssitzung erstellt und könne dann Grundlage für den Offenlegungsbeschluss sein.

Hierauf erklärt Herr Wenzel das vorliegende Verkehrsgutachten und beantwortet hierzu Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Ein Ausschussmitglied fragt die Verwaltung, warum der Politik erneute Gutachten bzgl. der Verkehrs- und Lärmentwicklung vorgelegt werden. Seiner Ansicht nach sei die Frage bzgl. des passiven Lärmschutzes durch eine Ergänzung und die Offenlegung der Planfassung in der Ratssitzung am 23.04.2015 entschieden worden. Die Anbindung beider Baugebiete sei entschieden gewesen.

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass das der damaligen Entscheidung zugrunde liegende Lärmgutachten auf der Grundlage von Verkehrsmengenschätzungen erstellt worden sei (Übertragung der Verkehrsmengen für die sog. Osttangente auf die Haupterschließungsstraße in beiden Baugebieten).Da inzwischen geklärt werden konnte, dass mit einer zeitnahen Realisierung der Osttangente nicht gerechnet werden könne, sei durch das Büro Dorsch berechnet worden, wie sich die Verkehrsmengen in diesem Fall darstellen. Konkret auf dieser Grundlage sei dann die Bewertung der damit verbundenen Lärmentwicklung untersucht worden.

 

Ein Ausschussmitglied äußert sein Verständnis für die Bedenken der Anwohner am Habichtsbach I, die durch eine evtl. Anbindung beider Baugebiete eine Zunahme des Verkehrs befürchten. Aus diesem Grund bittet er die Verwaltung, Vorschläge bzgl. einer Entlastung zu erarbeiten, wie z.B. eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit. Frau Böse erklärt, dass die Möglichkeit die Hauptverkehrsstraße im Habichtsbach II im Übergang zum Habichtsbach I als „verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen, rechtlich nicht möglich sei. Hierzu hätten Gespräche mit der Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld stattgefunden. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches setze voraus, dass dies nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehrsaufkommen in Betracht komme. Bei der o.a. Straße handele es sich jedoch um eine Haupterschließungsstraße, der es im Altbestand z. T. an der Aufenthaltsqualität fehle, deren Verkehrsbelastung selbst bei Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit rd. 1.000 Fahrzeugen am Tag nicht mehr als gering im Sinne der Vorschriften zur Straßenverkehrsordnung betrachtet werden könne.

 

Hierauf entsteht eine rege Diskussion darüber, ob im Bebauungsplan Habichtsbach I eine Erschließungsstraße in Richtung Habichtsbach II zeichnerisch dargestellt worden war. Herr Lang bestätigt dies, führt dabei aber ergänzend aus, dass das hierfür zugrunde liegende städtebauliche Rahmenkonzept immer von der Schaffung der sog. Osttangente ausgegangen sei.

 

Da zahlreiche anwesende Anlieger des Habichtsbaches I im Zuschauerraum anwesend sind und sich zu den Beratungen äußern wollen, lässt Herr Albrecht darüber abstimmen, die Sitzung zu öffnen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

Im Namen der Interessengemeinschaft der Anwohnerinnen und Anwohner vom Wohnpark Am Habichtsbach I liest ein Anlieger ein Schreiben vor, in dem eindringlich darum gebeten wird, von einer Öffnung der Anbindung abzusehen.

Dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Hierauf schließt Herr Albrecht die Sitzung.

 

Ein Ausschussmitglied äußert sein Verständnis für die Befürchtungen der Anlieger des Habichtsbaches. Jedoch weist er daraufhin, dass bei einer gewünschten Schließung dieser Anbindung, das Verkehrsaufkommen an der Schützenstraße und im Bereich verschiedener anderer Straßen im Ortskern ansteigen werde. Da durch den Gemeinderat auch diese Mehrbelastung des Straßenverkehrslärms bei der Abwägung zu berücksichtigen sei, spricht er sich für die Öffnung der Verbindung und eine dementsprechende Beschlussfassung aus.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert sich dagegen für den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, der eine Anbindung nur für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zulässt.

 

Hierauf wird zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung über die Anregung B1 (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 122/2015) zu Ziffer 2 abgestimmt:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge.

 

Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 8; Enthaltungen: 0.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den in der Sitzung erarbeiteten und abgeänderten Beschlussvorschlag über die Anregung B1, in dem die Passage „lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge“ gestrichen ist.

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden Baugebiete.

 

Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen: Ja: 8; Nein: 2; Enthaltungen: 0.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschluss der Verwaltungsvorlage 122/2015:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: