Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 122/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach“ unter Berücksichtigung des zu der Anregung B 1 gefassten
Einzelbeschlusses mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange
sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Dieser Beschluss
bezieht sich auf die in der Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellte und dem
Ratsprotokoll als Anlage beigefügte Planfassung.
Die Verwaltungsvorlage 122/2015 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Dipl.-Ing.
Carsten Lang vom Büro WoltersPartner und Herr Wenzel vom Büro uppenkamp und
partner eingeladen.
Zunächst fasst Frau Böse die bisherigen Beratungen zum
Bebauungsplanentwurf Habichtsbach II zusammen. Der Rat habe bereits am
23.04.2015 einige Beschlüsse hierüber gefasst, wobei die Frage zum Graben A zu
diesem Zeitpunkt nicht endgültig beraten werden konnte, da dessen rechtlicher
Status (Gewässer oder Abwasseranlage) noch ungeklärt war. Auch die Frage bzgl.
einer evtl. Anbindung des Wohnparkes Habichtsbach II zum Habichtsbach I sei
strittig gewesen, wobei die Politik sich in der zuvor genannten Ratssitzung vom
23.04.2015 entschieden habe, beide Baugebiete anzubinden und von einer
Notzufahrt abzusehen.
Um eine rechtliche Plansicherheit zu gewährleisten,
habe die Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach das Büro Dorsch
International Consultants GmbH mit der Erstellung eines Verkehrs- und das Büro
uppenkamp und partner GmbH mit der Überarbeitung des Lärmgutachtens auf der
Grundlage der Berechnungen von Dorsch beauftragt. Die Gutachten liegen der
Verwaltungsvorlage 122/2015 als Anlagen bei. Der auf der Grundlage der noch zu
fassenden Beschlüsse zu überarbeitende Planentwurf zum Wohnpark Habichtsbach II
werde dann in der kommenden Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellt werden und
vom Gemeinderat durch Beschluss für die Offenlage freigegeben.
Herr Lang ergänzt, dass heute über die
Durchfahrtsmöglichkeit vorentschieden werden solle, damit er auf der Grundlage
dieser Entscheidung den Planentwurf Habichtsbach II überarbeiten könne
(Festsetzungen zum Lärmschutz, Überarbeitung der Begründung). Die Planfassung
werde zur Ratssitzung erstellt und könne dann Grundlage für den
Offenlegungsbeschluss sein.
Hierauf erklärt Herr Wenzel das vorliegende
Verkehrsgutachten und beantwortet hierzu Fragen der Ausschussmitglieder.
Ein Ausschussmitglied fragt die Verwaltung, warum der
Politik erneute Gutachten bzgl. der Verkehrs- und Lärmentwicklung vorgelegt
werden. Seiner Ansicht nach sei die Frage bzgl. des passiven Lärmschutzes durch
eine Ergänzung und die Offenlegung der Planfassung in der Ratssitzung am
23.04.2015 entschieden worden. Die Anbindung beider Baugebiete sei entschieden
gewesen.
Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass das
der damaligen Entscheidung zugrunde liegende Lärmgutachten auf der Grundlage
von Verkehrsmengenschätzungen erstellt worden sei (Übertragung der
Verkehrsmengen für die sog. Osttangente auf die Haupterschließungsstraße in
beiden Baugebieten).Da inzwischen geklärt werden konnte, dass mit einer
zeitnahen Realisierung der Osttangente nicht gerechnet werden könne, sei durch
das Büro Dorsch berechnet worden, wie sich die Verkehrsmengen in diesem Fall
darstellen. Konkret auf dieser Grundlage sei dann die Bewertung der damit
verbundenen Lärmentwicklung untersucht worden.
Ein Ausschussmitglied äußert sein Verständnis für die
Bedenken der Anwohner am Habichtsbach I, die durch eine evtl. Anbindung beider
Baugebiete eine Zunahme des Verkehrs befürchten. Aus diesem Grund bittet er die
Verwaltung, Vorschläge bzgl. einer Entlastung zu erarbeiten, wie z.B. eine
Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit. Frau Böse erklärt, dass die
Möglichkeit die Hauptverkehrsstraße im Habichtsbach II im Übergang zum
Habichtsbach I als „verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen, rechtlich nicht
möglich sei. Hierzu hätten Gespräche mit der Straßenverkehrsaufsicht des
Kreises Coesfeld stattgefunden. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereiches setze voraus, dass dies nur für einzelne Straßen oder für Bereiche
mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehrsaufkommen in
Betracht komme. Bei der o.a. Straße handele es sich jedoch um eine
Haupterschließungsstraße, der es im Altbestand z. T. an der Aufenthaltsqualität
fehle, deren Verkehrsbelastung selbst bei Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereiches mit rd. 1.000 Fahrzeugen am Tag nicht mehr als gering im Sinne der
Vorschriften zur Straßenverkehrsordnung betrachtet werden könne.
Hierauf entsteht eine rege Diskussion darüber, ob im
Bebauungsplan Habichtsbach I eine Erschließungsstraße in Richtung Habichtsbach
II zeichnerisch dargestellt worden war. Herr Lang bestätigt dies, führt dabei
aber ergänzend aus, dass das hierfür zugrunde liegende städtebauliche
Rahmenkonzept immer von der Schaffung der sog. Osttangente ausgegangen sei.
Da zahlreiche anwesende Anlieger des Habichtsbaches I
im Zuschauerraum anwesend sind und sich zu den Beratungen äußern wollen, lässt
Herr Albrecht darüber abstimmen, die Sitzung zu öffnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Im Namen der Interessengemeinschaft der Anwohnerinnen
und Anwohner vom Wohnpark Am Habichtsbach I liest ein Anlieger ein Schreiben
vor, in dem eindringlich darum gebeten wird, von einer Öffnung der Anbindung
abzusehen.
Dieses Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
Hierauf schließt Herr Albrecht die Sitzung.
Ein Ausschussmitglied äußert sein Verständnis für die
Befürchtungen der Anlieger des Habichtsbaches. Jedoch weist er daraufhin, dass
bei einer gewünschten Schließung dieser Anbindung, das Verkehrsaufkommen an der
Schützenstraße und im Bereich verschiedener anderer Straßen im Ortskern
ansteigen werde. Da durch den Gemeinderat auch diese Mehrbelastung des
Straßenverkehrslärms bei der Abwägung zu berücksichtigen sei, spricht er sich
für die Öffnung der Verbindung und eine dementsprechende Beschlussfassung aus.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert sich dagegen
für den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, der eine Anbindung nur für
Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zulässt.
Hierauf wird zunächst über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung über die Anregung B1 (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 122/2015) zu
Ziffer 2 abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis
und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden
Baugebiete lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge.
Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind
z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für
die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 8; Enthaltungen:
0.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den in der Sitzung
erarbeiteten und abgeänderten Beschlussvorschlag über die Anregung B1, in dem
die Passage „lediglich für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge“ gestrichen ist.
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Bürger B 1 zu Ziff. 2 zur Kenntnis
und beschließt die planungsrechtliche Sicherung einer Verknüpfung der beiden
Baugebiete.
Der Planentwurf ist entsprechend der Beschlussfassung anzupassen. So sind
z. B. auf der Grundlage der sich ergebenen Lärmpegelkarten die Abgrenzungen für
die passiven Schallschutzmaßnahmen in die Plangrundlage zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen: Ja: 8; Nein: 2; Enthaltungen:
0.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Gesamtbeschluss der Verwaltungsvorlage 122/2015:
Abstimmungsergebnis: