Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für die Bebauungspläne „Südost“, „Flothfeld I“, „Flothfeld II“, „Am Friedhof/Sportplatz“ Änderungspläne gem. § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen. In einem förmlichen Änderungsverfahren sollen in diesen Bebauungsplänen die gestalterischen Vorschriften hinsichtlich der Außenwandgestaltung neu geregelt werden.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Planes zur Änderung der Gestaltungssatzung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz -1. förmliche Änderung-“.

 

Die Geltungsbereiche der einzelnen Änderungspläne sind Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 115/2015 liegt vor.

 

Ein Ausschussmitglied regt an, dass zuerst der Gestaltungsbeirat über die gestalterischen Vorschriften der Außenwandgestaltung – wie z.B. Farbe und Beschaffenheit der Blender und Klinker – berät und seine Empfehlung äußert, bevor eine Entscheidung im politischen Gremium über die vorliegende Verwaltungsvorlage getroffen wird.

 

Frau Böse empfiehlt dem Ausschuss, in der heutigen Sitzung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 115/2015 abzustimmen, da es sich hierbei um eine Absichtserklärung zur Änderung von Bebauungsplänen handele. Der Gestaltungsbeirat werde sich daraufhin mit den inhaltlichen Vorschlägen befassen. Seitens der Verwaltung sollen diese Überlegungen dann der Politik in der nächsten Sitzungsfolge zur Beratung vorgestellt werden.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 115/2015 wie folgt:

 

 


Abstimmungsergebnis: