Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 112/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Die
Verwaltungsvorlage 112/2015 liegt vor.
Es wird
zunächst über die Ordnungsnummer B 1 abgestimmt:
Ordnungsziffer B 1
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu folgen und im
Änderungsplan die Festsetzung „Zulässig sind nur Lagerhallen mit geschlossener
Gebäudeseite zur nördlich gelegenen Grenze“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 112/2015:
Abstimmungsergebnis: