Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 112/2015 liegt vor.

 

Es wird zunächst über die Ordnungsnummer B 1 abgestimmt:

 

Ordnungsziffer B 1

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu folgen und im Änderungsplan die Festsetzung „Zulässig sind nur Lagerhallen mit geschlossener Gebäudeseite zur nördlich gelegenen Grenze“ aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den zusammenfassenden Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 112/2015:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: