Es wird berichtet:

 

  1. Glascontainer am Schmitz Kamp / Blickallee
    Der Containerstandort im Bereich Schmitz Kamp / Blickallee bereitete in der Vergangenheit Probleme. Aus der Nachbarschaft Schmitz Kamp wurde seit Monaten darauf hingewiesen, dass insbesondere in den Abendstunden bzw. am Wochenende, also außerhalb von erlaubten Einwurfzeiten, Lärmbelästigungen von den Altglascontainern ausgehen. Weiterhin wurde geschildert, dass insbesondere zu diesen Zeiten von Unbekannt Verschmutzungen durch herumfliegenden Abfall vorgenommen wurden. Damit diesem Fehlverhalten entgegengewirkt werden kann, wurde lange nach einem neuen Aufstellungsort gesucht.  Nunmehr ist es gelungen die Container zu versetzen, und zwar hinter die Sperre. Die Sperre wird von den Geschäftsleuten der Märkte nach Ladenschluss (werktags nach 20.00 Uhr) geschlossen. So ist sichergestellt, dass in den Abendstunden und am Wochenende die Container weniger mit Autos angefahren werden können. Ich verspreche mir davon, dass die Einwurfzeiten (werktags 7.00 – 20.00 Uhr) eingehalten werden.
    Die Entfernung zur jetzigen Wohnbebauung Schmitz Kamp beträgt über 50 m. Der vom Umweltbundesamt als ausreichend angegebene Abstand von 25 bis 12 m, wird somit mehr als eingehalten.

 

  1. Nach der Änderung der Abfallsatzung zum 01.01.2011 ist auch der Einwurf während der Mittagsruhe von 13.0015.00 Uhr untersagt. Diese Hinweise werden zügig auf allen Glascontainern aufgebracht.

  2. Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes
    Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat im Dezember letzten Jahres, nach Vorberatung im Umweltausschuss, eine von den kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeitete Resolution in Sachen Änderung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes verabschiedet (siehe Verw.Vorlage Nr. 116/2010).
    Ich habe diese Resolution an den Bundes- sowie den Landesumweltminister und an den örtlichen Bundestags-Abgeordneten, Herrn Schiewerling, übersandt. Das Bundesumweltministerium sowie Herr Schiewerling haben mit jeweils mit Schreiben vom 20.01.2011 geantwortet. Diese Antwortschreiben beeinhalten im Wesentlichen, dass der Änderungsentwurf mittlerweile überarbeitet wurde. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, gewerblichen Altpapiersammlern eine Sammelfrist von mindestens einem Jahr vorzugeben, damit diese die Sammlung nicht kurzfristig einstellen können. Dem befürchteten „Rosinenpicken“ von gewerblichen Altpapiersammlungen zu Zeiten von günstigen Marktpreisen würde damit Einhalt geboten.
    Ich habe die Antwortschreiben dem Städte- und Gemeindebund zur Stellungnahme übergeben.
    Sobald mir eine diesbezügliche Antwort vorliegt, werde ich weiter berichten.
    Hinweis: Die Antwortschreiben werde ich über das Ratsinformationssystem allen Rats- und Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen.

    Darüber hinaus ist mit Schreiben vom 27.01.2011 auch die Stellungnahme des zuständigen Landesministers Remmel eingegangen, wonach seitens des Landes NRW gegenüber dem Bund im Sinne der Resolutionsziele Stellung genommen worden ist. Auch dieses Schreiben wird den Ausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

  3. Frau Böse überreicht den Ausschussmitgliedern Fotos von dem Gedenkstein für das Aschestreufeld, der im Auftrag der Hospizbewegung zurzeit von Herrn Grethmann bearbeitet wird.