Sitzung: 25.11.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Warum wird für die Vergabe des Aufzuges nunmehr eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig, obwohl seit langem bekannt ist, dass die Auftragssumme die Zuständigkeit des Rates auslöst?
Antwort der Verwaltung:
Die Ausschreibungsunterlagen sind erst jetzt fertig gestellt, so dass jetzt das Verfahren eingeleitet werden kann. Dies hat dann die Vergabe außerhalb des regulären Sitzungsintervalls zur Folge.