Sitzung: 18.11.2015 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 109/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Für den
Wahlprüfungsausschuss:
1. Der
Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass zulässige Einsprüche gegen das Ergebnis
der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015, welche die
Ungültigkeit der Wahl begründen könnten, nicht vorliegen.
2. Des
Weiteren wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m.
§ 75 a Kommunalwahlordnung (KWahlO) festgestellt, dass Fälle im Sinne von § 40
Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG, die von entscheidendem Einfluss auf die
Gültigkeit des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters vom 13.09.2015 sein
könnten, nicht vorliegen.
3. Dem
Gemeinderat wird empfohlen, die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der
Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015 zu beschließen.
Die
Verwaltungsvorlage 109/2015 liegt vor.
Verwaltungsseitig
wird vorgetragen, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist, 17.10.2015, keine
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt wurden.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage wie folgt:
Abstimmungsergebnis: