Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Für den Wahlprüfungsausschuss:

1.   Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass zulässige Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015, welche die Ungültigkeit der Wahl begründen könnten, nicht vorliegen.

2.   Des Weiteren wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 75 a Kommunalwahlordnung (KWahlO) festgestellt, dass Fälle im Sinne von § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG, die von entscheidendem Einfluss auf die Gültigkeit des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters vom 13.09.2015 sein könnten, nicht vorliegen.

3.   Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Havixbeck vom 13.09.2015 zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 109/2015 liegt vor.

 

Verwaltungsseitig wird vorgetragen, dass bis zum Ende der Einspruchsfrist, 17.10.2015, keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt wurden.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage wie folgt:


Abstimmungsergebnis: