Die Verwaltungsvorlage 093/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 TOP 8

 

Herr Rosenbaum bezieht sich auf die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 gestellte Frage, ob die in der vorliegenden Verwaltungsvorlage 093/2015 angegebene Festsetzung der Gebühr auf einen Stundensatz von 35 € kostendeckend sei. Vor allem möchte er erfahren, wie genau der Vergütungssatz abgerechnet wird.

Hierbei bezieht er sich auf folgende Anfrage, die er per Mail vom 15.09.2015 an Frau Böse gestellt hat:

 

 

„Von: Dirk Rosenbaum [mailto:Dirk.Rosenbaum@cdu-havixbeck.de]

Gesendet: Dienstag, 15. September 2015 00:22

An: 'boese@gemeinde.havixbeck.de'

Cc: 'Hubertus Spüntrup'; 'matthias.wesselmann@cdu-havixbeck.de'

Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999 sowie Änderung des dazugehörenden Gebührentarifes

 

Sehr geehrte Frau Böse,

 

in der letzten Umweltausschuss-Sitzung hatte Herr Spüntrup angefragt, ob die in der Verwaltungsvorlage angegebene Festsetzung der Gebühr auf einen Stundensatz von 35 € für die Durchführung einer Brandschau kostendeckend sei.

 

Dies wurde von Frau Overmeyer bestätigt, da der Vergütungssatz für den Brandschutztechniker, der die Brandschau durchführt, auch diese Höhe habe.

 

Können Sie einmal in der HFA- oder falls zeitlich nicht mehr möglich in der Ratssitzung erläutern, wie der Vergütungssatz abgerechnet wird?

Findet das im Rahmen einer Kostenrechnung einer anderen Behörde (z.B. des Kreises) statt?

Oder im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit oder im Rahmen einer angestellten Tätigkeit für die Gemeinde?

 

Sind bei dem Kostensatz auch Nebenkosten wie Lohnnebenkosten oder gegebenenfalls Umsatzsteuer berücksichtigt?

 

Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dirk Rosenbaum“

 

Da diese Anfrage in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden kann, wird der Tagesordnungspunkt ohne formelle Abstimmung zurückgestellt.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der Ratssitzung am 24.09.2015.