Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des Mischwasserbeckens im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A (einschl. Durchlässe) entsprechend umzugestalten. Sowohl der Grundriss als auch die Lage des Mischwasserrückhaltebeckens muss in Abstimmung mit den Notwendigkeiten des Schulbetriebes abgeglichen und angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen, Ja 10.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den 2.Teil des Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 092/2015 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 8

 

Herr von Schönfels beantragt, dass der erste Teil des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 092/2015 ergänzt werden solle, dass die Lage und der Grundriss des Mischwasserrückhaltebeckens mit den Bedürfnissen der Schule abgeglichen werden sollten.

 

Hierauf erfolgt eine kontroverse Diskussion darüber, ob solch eine Ergänzung sinnvoll sei und welche Formulierung benutzt werden solle. Man einigt sich schließlich darauf, u.a. das Wort „Bedürfnisse“ durch „Notwendigkeiten“ zu ersetzen und die Ergänzung unter dem 1. Teil des Beschlussvorschlages wie folgt aufzunehmen:

 

„Sowohl der Grundriss als auch die Lage des Mischwasserrückhaltebeckens muss in Abstimmung mit den Notwendigkeiten des Schulbetriebes abgeglichen und angepasst werden“.

 

 

Hierauf lässt Herr Gromöller über den ersten Teilbeschluss der Verwaltungsvorlage 092/2015 mit der zuvor genannten Ergänzung wie folgt abstimmen:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: