Sitzung: 16.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 092/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des
Mischwasserbeckens im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A
(einschl. Durchlässe) entsprechend umzugestalten. Sowohl der Grundriss als
auch die Lage des Mischwasserrückhaltebeckens muss in Abstimmung mit den
Notwendigkeiten des Schulbetriebes abgeglichen und angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen, Ja 10.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den 2.Teil des Beschlussvorschlages:
- Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge
für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen
Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die
Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.
Die Verwaltungsvorlage 092/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 8
Herr von Schönfels beantragt, dass der erste Teil des
Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 092/2015 ergänzt werden solle, dass
die Lage und der Grundriss des Mischwasserrückhaltebeckens mit den Bedürfnissen
der Schule abgeglichen werden sollten.
Hierauf erfolgt eine kontroverse Diskussion darüber,
ob solch eine Ergänzung sinnvoll sei und welche Formulierung benutzt werden
solle. Man einigt sich schließlich darauf, u.a. das Wort „Bedürfnisse“ durch
„Notwendigkeiten“ zu ersetzen und die Ergänzung unter dem 1. Teil des
Beschlussvorschlages wie folgt aufzunehmen:
„Sowohl der Grundriss als auch die Lage des
Mischwasserrückhaltebeckens muss in Abstimmung mit den Notwendigkeiten des
Schulbetriebes abgeglichen und angepasst werden“.
Hierauf lässt Herr Gromöller über den ersten
Teilbeschluss der Verwaltungsvorlage 092/2015 mit der zuvor genannten Ergänzung
wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: