Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Gemeinde Havixbeck vom 31.03.1999 sowie die 2. Änderung der Anlage I (Gebührensätze), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 22.11.2001 mit den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 09.09.2015 genannten redaktionellen Änderung und die 1. Änderung der Anlage II (Aufstellung der Objekte).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 093/2015 liegt vor.

 

Ein Ausschussmitglied fragt, ob die in der Verwaltungsvorlage angegebenen Festsetzung der Gebühr auf einen Stundensatz von 35 € für die Durchführung einer Brandschau kostendeckend sei. Dies wird von Frau Overmeyer bestätigt, da der Vergütungssatz für den Brandschutztechniker, der die Brandschau durchführt, auch diese Höhe habe. Sie erklärt, dass die Gemeinde Havixbeck mit dieser Erhöhung kostenmäßig auf dem gleichen Bereich wie die umliegenden Kommunen sei.

 

Des Weiteren macht Frau Overmeyer darauf aufmerksam, dass in der Anlage I (Gebührensätze) der Verwaltungsvorlage 093/2015 eine redaktionelle Korrektur erfolgen müsse. Die dort aufgeführte Rubrik Haftung solle nicht als § 8, sondern als § 7a geführt werden, da es in der Satzung von 1999 bereits einen § 8 bzgl. des Inkrafttretens der Satzung gebe.

 

Hierauf lässt Frau Bergmoser über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 093/2015 zusammen mit der von Frau Overmeyer vorgeschlagenen redaktionellen Änderung wie folgt abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: