Beantwortung der Anfrage des AM Böttcher zum Sachstand der Kanalisation „Am Stopfer“ aus der Sitzung vom 23.09.2010, TOP 14.4.

 

Es wird folgender Bericht gegeben:

 

Straßenentwässerung

 

Am 06.10.2010 hat die Fa. Dieckmann aus Osnabrück mit der Beseitigung der Mängel an der Straßen- und Oberflächenentwässerung begonnen.

Es wurden bisher drei neue Straßeneinläufe an verschiedenen Brechpunkten hergestellt, die vorab von der Gemeinde Havixbeck festgelegt wurden. Die Situation der Straßenentwässerung hat sich in diesen Bereichen seither deutlich verbessert.

 

Die Barrieren, die das Abfließen von Oberflächenwasser in die dafür vorgesehenen Einläufe verhindert haben, wurden zwischenzeitlich zurückgebaut bzw. behandelt, so dass die Straßenentwässerung deutlich verbessert wurde. Dieses Problem bezog sich im Wesentlichen im südöstlichen Bereich (Stabel, Kleinheinz etc.). Einige Nacharbeiten sind aber noch erforderlich.

 

Die arg beschädigte Grundstückszufahrt bei Fam. Kleinheinz durch Baustellenverkehr wurde mit Heißasphalt versehen. Zuvor wurde die Betonrampe entfernt. Die Gemeinde Havixbeck übernimmt hiervon lediglich die Kosten des eingebauten Materials. Den Einbau hat die Fa. Dieckmann auf eigene Kosten durchgeführt.

 

Im Zuge der Mängelbeseitigung wurde zudem festgestellt, dass die Schachtabdeckungen im öffentlichen Kanalnetz teilweise vertauscht eingebaut wurden (Lüftungsöffnungen). Zudem fehlen in verschiedenen Schachtbauwerken die Schmutzfänger.

Die Firma Dieckmann wurde zwischenzeitlich vom Ing. Büro Rummler und Hartmann aufgefordert diese Mängel bzw. noch ausstehende (Nach) Arbeiten bei geeigneter Witterung unverzüglich zu beseitigen.

Am 18.11.2010 wurden im Zuge der Gewährleistungsabnahme der öffentlichen Kanalisation mittels Kanalkamera, diverse Mängel im Kanalnetz festgestellt. Diese Mängel wurden am 22.11.2010 schriftlich bei der Fa. Dieckmann angezeigt. Eine Antwort der Fa. Dieckmann steht noch aus.

 

Beleuchtung

 

Aufgrund des Baufortschrittes wurden vier zusätzliche Leuchtstellen in Auftrag gegeben.

Hiervon konnten zwischenzeitlich drei Leuchtstellen gesetzt werden. Aufgrund Bautätigkeiten konnte an einem Standort die geplante Leuchte nicht gesetzt werden. Die fehlende Leuchtstelle soll nach Fertigstellung des Bauvorhabens gesetzt werden.

 

Die Forderung eines Anliegers im Bereich der Baustellenzufahrt „Keller“ nach einer Leuchtstelle und einem zusätzlichen Straßeneinlauf wurde geprüft und sollte nach Ende der Bautätigkeiten umgesetzt werden, sofern es die Haushaltsmittel zulassen.

 

Sodann werden folgende Anfragen gestellt: