Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach eingehender Beratung wird dem Gemeinderat nachstehende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinderat nimmt das in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 25.11.2010 vom Büro Wolters Partner vorgestellte Konzept zur barrierefreien Umgestaltung des Ortskerns der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird gebeten, im Frühjahr einen Ortstermin unter Beteiligung des Seniorenbeirates und des Sozialausschusses anzuberaumen mit dem Ziel, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. In der Zwischenzeit möge die Verwaltung ein Abstimmungsgespräch mit der Kath. Kirchengemeinde bezüglich eines evtl. Austausches des Pflasters auf dem Kirchplatz führen.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, bei der Formulierung des Förderungsantrages darauf zu achten, dass das regionale Zielkonzept aller 5 beteiligten Baumbergegemeinden sichtbar wird, so dass keine Rückzahlung der evtl. zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem LEADER-Programm droht.

 


Die Verwaltungsvorlage 115/2010 liegt vor.

Zu diesem TOP ist Herr Dipl.-Ing. Kerkeling vom Büro Wolters + Partner eingeladen, um das Konzept vorzustellen.

 

Ausschussmitglied Greiff regt an, das Pflaster im Bereich des Kirchplatzes nicht auszutauschen.

 

Ausschussmitglied Frau von Hövel bittet darauf zu achten, dass keine Entwertung des Ortskerns durch das Auswechseln von qualitativ hochwertigem Pflaster durch eine einfache Pflasterung erfolgt.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder regt an, im Frühjahr einen Ortstermin unter Beteiligung des Seniorenbeirates durchzuführen mit dem Ziel, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.

 

Ausschussmitglied Lenter regt an, bis zum Ortstermin mit der Kirchengemeinde Verhandlungen bezüglich eines evtl. Auswechselns des vorhandenen Pflasters zu führen.

 

Ausschussmitglied Greifenberg bittet bei der Antragstellung zur Förderung aus LEADER- Mitteln darauf zu achten, dass ein regionales Zielkonzept der 5 beteiligten Baumbergegemeinden sichtbar wird und dass darauf geachtet wird, dass keine Rückzahlung der Fördermittel gefordert werden kann. Er wird hierzu der Verwaltung einen LEADER-Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zukommen lassen, der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.