Die Vorsitzende legt dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

 

1

Venghaus, Katja Erika

Einzelbewerberin

2

Gromöller, Klaus

Einzelbewerber

 

Sie berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung, mit dem Hinweis, dass

alle Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters inhaltlich und formal die hierfür geltenden Bestimmungen erfüllen.

 

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wird festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.

 

Der Wahlausschuss prüft nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckt sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

a) Name der Einzelbewerberin / des Einzelbewerbers

b) Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften.

c) Person der Bewerberin / des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

Bei der Prüfung werden keine Mängel festgestellt:

 

Der Wahlausschuss beschließt einstimmig die beiden vorliegenden Wahlvorschläge zuzulassen.

 

Weiterhin beschließt der Wahlausschuss einstimmig die Erklärung von Frau Venghaus zur Vornamensregelung anzunehmen. Bei allen Veröffentlichungen wird auf die Nennung des zweiten Vornamens – Erika – verzichtet, so dass lediglich der erste Vorname – Katja – genannt wird.

 

Vorstehendes Protokoll wird vorgelesen, von der Vorsitzenden, den Beisitzern / Beisitzerinnen und der Schriftführerin genehmigt und wie folgt unterschrieben:

 

Die Vorsitzende

 

gez. Monika Böse

 

Die Schriftführerin

 

gez. Ulrike Overmeyer

 

Die übrigen Beisitzer / Beisitzerinnen

 

gez. Gisela Weitkamp

gez. Christian Albrecht

gez. Frank Fohrmann

gez. Dr. Anja Schirmacher

gez. Margarete Schäpers

gez. Markus Böttcher