Herr Tünsmann fragt an, wie die Gemeinde mit der zukünftigen Pflicht der Anlieger umgeht, die Dichtheit der Hausanschlüsse gegenüber der Gemeinde nachzuweisen.

Wie geht die Gemeinde mit ihren eigenen Leitungen um?

 

Antwort der Verwaltung:

Das genaue Vorgehen ist verwaltungsintern noch nicht abschließend abgestimmt. Es wird den Grundstückseigentümern in Verbindung mit Neubaumaßnahmen geraten, die Abnahme der Hausanschlussleitungen durch die bauausführenden Firmen nachweisen zu lassen.

Die Gemeinde selbst überprüft die Kanäle mittels Kamera im Rahmen der SüwV Kan mittels Kamerabefahrung. Bei der Abnahme von Kanalneubaumaßnahmen werden die Leitungen einer Druckprüfung unterzogen.

 

Weiterhin möchte Herr Tünsmann wissen, ob die Gemeinde die Dichtigkeit ihrer Anlagen gegenüber dem Kreis nachweisen muss.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde hat Undichtigkeiten im Kanalnetz, die sich aufgrund der Befahrungen mit Kameras bzw. in anderer Weise zeigen,  zu beseitigen. Je nach Schadenslage wird in Abstimmung mit den Wasserbehörden der Sanierungszeitraum und der Sanierungsumfang  abgestimmt.

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