Sitzung: 03.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Tünsmann fragt an, wie die Gemeinde mit der zukünftigen Pflicht der
Anlieger umgeht, die Dichtheit der Hausanschlüsse gegenüber der Gemeinde
nachzuweisen.
Wie geht die Gemeinde mit ihren eigenen Leitungen um?
Antwort der Verwaltung:
Das genaue Vorgehen ist verwaltungsintern noch nicht abschließend
abgestimmt. Es wird den Grundstückseigentümern in Verbindung mit
Neubaumaßnahmen geraten, die Abnahme der Hausanschlussleitungen durch
die bauausführenden Firmen nachweisen zu lassen.
Die Gemeinde selbst überprüft die Kanäle mittels Kamera im Rahmen der
SüwV Kan mittels Kamerabefahrung. Bei der Abnahme von Kanalneubaumaßnahmen
werden die Leitungen einer Druckprüfung unterzogen.
Weiterhin möchte Herr Tünsmann wissen, ob die Gemeinde die Dichtigkeit ihrer Anlagen gegenüber dem Kreis nachweisen muss.
Antwort der Verwaltung:
Die Gemeinde hat Undichtigkeiten im Kanalnetz, die sich aufgrund
der Befahrungen mit Kameras bzw. in anderer Weise zeigen, zu
beseitigen. Je nach Schadenslage wird in Abstimmung mit den Wasserbehörden der
Sanierungszeitraum und der Sanierungsumfang abgestimmt.
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