Ausschussmitglied Greifenberg berichtet, dass seit 6 Wochen 3 Stellplätze des Parkplatzes auf dem Grundstück Pieperfeldweg 33 durch die Lagerung von Baumaterial blockiert sind. Ist dieses zulässig?

 

Frau Böse erläutert, dass hierfür eine Sondernutzungserlaubnis notwendig ist, ob sie in diesem Fall erteilt ist, wird im Protokoll beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Sondernutzungserlaubnis hat nicht vorgelegen. Das Baumaterial ist jedoch zwischenzeitlich weggeräumt worden.