Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 23.04.2015 wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 mit dem folgenden Wortlaut beschlossen. Danach wird der Haushaltsausgleich im Jahre 2019 wieder hergestellt.

 

 

 

-     Entwurf -

Haushaltssatzung

der Gemeinde Havixbeck

für das Haushaltsjahr 2015

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck mit Beschluss vom 19.08.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                               20.806.034 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    22.012.861 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        19.198.490 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        19.979.746 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                           1.879.452 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                           2.816.725 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                           930.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                           374.850 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

930.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

1.150.000 €

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.206.827 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                             293 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                             581 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                      435 v.H. .

 

§ 7

 

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2019 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

§ 8

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürfen diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

 

§ 9

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 22, Nein: 2.

 

 

Hiernach erfolgt die Abstimmung über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages.

 

 

Auf der Grundlage der diesem Protokoll beigefügten und heute beschlossenen HSK-Zahlenübersicht beschließt der Gemeinderat das Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushalt 2015. Die Verwaltung wird beauftragt, die der Verwaltungsvorlage 080/2015 als Anlage 2 beigefügte Entwurfsfassung des HSK zum Haushalt 2015 redaktionell anzupassen und die überarbeitete Fassung zusammen mit der HSK-Zahlenübersicht der Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Das geänderte HSK (Erläuterungen zur HSK-Zahlenübersicht) liegt dem Protokoll als Anlage 6 bei.

 

Zum weiteren Ablauf teilt Herr Gottheil mit, dass im Nachgang zur Sitzung folgende Unterlagen beim Kreis Coesfeld eingereicht werden müssen: Protokollauszug, HSK-Zahlenübersicht und die angepassten Erläuterungen zum HSK. Außerdem müsse der Ergebnis- und Finanzplan (Gesamtebene) um die Auswirkungen des HSK für die Jahre 2015 bis 2018 aktualisiert und eine Gesamtübersicht erstellt werden. Nach Einreichen der Unterlagen beginne das Genehmigungsverfahren.

 


Die Verwaltungsvorlage 080/2015 liegt vor.

Das Ergänzungsschreiben zur Verwaltungsvorlage 080/2015 vom 04.08.2015 mit ihren drei Anlagen liegt ebenfalls vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 12.08.2015 TOP 5

Die nach der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2015 überarbeitete HSK-Zahlenübersicht liegt ebenfalls vor.

 

 

Zunächst werden seitens der Verwaltung offengebliebene Fragen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2015 wie folgt beantwortet:

 

 

 

Herr Krotoszynski bat um Prüfung, inwieweit die Ausschussmitglieder bei fehlerhafter Prüfung eines Jahresabschlusses haftbar gemacht werden können, wenn auf die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers verzichtet wird?

 

Antwort der Verwaltung:

Gemäß § 43 der GO NRW kann ein Ratsmitglied bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden, wenn der Gemeinde durch getroffene Ratsentscheidungen ein Schaden entstanden ist. Nach Rückfrage beim Städte- und Gemeindebund könne mangels Erfahrung jedoch keine Antwort darauf gegeben werden, inwieweit ein Ratsmitglied bei fehlerhaft geprüftem Jahresabschluss haftet. Bisher gab es noch keine entsprechenden Gerichtsfälle. Insbesondere stelle sich bei der Jahresabschlussprüfung überhaupt die Frage, wie der Gemeinde unmittelbar durch einen Feststellungsbeschluss für einen Jahresabschluss ein finanzieller Schaden entstehen könne.

 

 

 

Herr Böttcher machte darauf aufmerksam, dass für die Oberstufe ein Angebot einer Sportfläche zwingend notwendig sei. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob dies im Flothfeld angeboten werden könne.

 

Antwort der Verwaltung:

Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster gibt es keine Vorschrift zur Bereithaltung von gemeindeeigenen Sportstätten. Ein Schulträger könne auch grundsätzlich nicht verpflichtet werden, Busse zum Transport zu Sportstätten bereitzustellen.

 

In Havixbeck wird die Schulsportstundentafel für die Anne-Frank-Gesamtschule durch Bereitstellung von Sportstätten erfüllt. Dies gilt auch für die Oberstufe der AFG, die über die Stundentafel hinaus die Sportstätte im Flothfeld nutzt. Ebenso werden Zusatzangebote außerhalb der Stundentafel, wie Sport-AG’s und Sport-Ganztagsangebote, dazu gehört Pausensport, ermöglicht. Hierfür stellt der Schulträger derzeit weitere freiwillige Mittel für Busfahrkosten und Hallenmiete zur Verfügung.

 

 

 

Herr Krotoszysnki bat um Feststellung, wie hoch die Einnahmen der Gemeinde aus einer Zweitwohnsitzsteuer ausfallen könnten.

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Analyse hat ergeben, dass überwiegend junge Menschen mit Zweitwohnsitz in Havixbeck gemeldet sind. Als Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnsitzsteuer wird die Kaltmiete herangezogen. Der Steuersatz liegt im Allgemeinen bei 10 – 15%.

 

Die Verwaltung gehe aktuell davon aus, dass mit der vorgeschlagenen Erst-wohnsitzkampagne mehr Erträge zu erzielen seien, als mit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer, da davon auszugehen sei, dass im letzteren Fall der Personenkreis den Zweitwohnsitz regelmäßig aufgeben, d.h. abmelden werde.

 

Herr Rosenbaum merkt an, dass seiner Kenntnis nach nicht die Monats- sondern die Jahresmiete zur Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer diene. Daher könne auch bereits bei einer geringen Anzahl an mit Zweitwohnsitz gemeldeten Personen die avisierte Ertragssteigerung in einer Größenordnung von 6.000 € erzielt werden.

 

 

Anschließend gibt Bürgermeister Gromöller bekannt, dass der Verwaltung ein Schreiben des Fördervereins Sandsteinmuseum vorliegt, in dem Einwände gegen die Einführung von Eintrittsgeldern für das Sandsteinmuseum erhoben werden. Außerdem habe der Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule in einem Scheiben Bedenken gegen einige vorgesehene Maßnahmen geäußert, die zu Problemen beim Schulbetrieb führen könnten. Die Schreiben liegen den Fraktionen bereits vor.

 

 

Nach einigen Anmerkungen zum bisherigen Ablauf des Verfahrens aus seiner Sicht erläutert Herr Hense, dass der Rat den Haushaltsentwurf 2015 ohne Steuererhöhungen beschlossen habe. Als Folge der HSK-Pflicht seien nunmehr Steuererhöhungen und entsprechende Einsparungen erforderlich. Dies sei vom Rat so nicht vorgesehen gewesen. Man wolle sich der Verantwortung jedoch nicht entziehen und eine Entscheidung zur von der Verwaltung mit dem HSK vorgeschlagenen Hebesatzanhebung bei den Grundsteuern A und B mittragen.

 

Bürgermeister Gromöller schlägt vor, nunmehr in die Beratung einzutreten.

 

Daraufhin gibt Herr Fohrmann eine Erklärung zum Steuerszenario 6 ab und bittet die Fraktionen, sich ebenfalls für dieses Szenario zu entscheiden. Die Erklärung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das Steuerszenario 6 ist nicht in der „HSK-Zahlenübersicht nach HFA vom 12.08.2015“ aufgeführt. Dieses wurde den Ratsmitgliedern auf Wunsch erst kurz vor der Sitzung des Rates per Mail zugeschickt. Es beinhaltet folgende stufenweise Erhöhung der Steuersätze:

1. Erhöhung in 2018: 325 v.H. (A) und 650 v.H. (B)

2. Erhöhung in 2019: 380 v.H. (A) und 760 v.H. (B).

 

Anschließend gibt Herr Dr. Höfener eine Protokollerklärung ab, die dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Frau Schäpers gibt bekannt, dass sie das Steuerszenario 2 für am sinnvollsten hält, macht aber deutlich, dass bei den Haushaltsberatungen Anfang des Jahres mit aller Kraft versucht worden sei, von Steuererhöhungen abzusehen.

 

Bürgermeister Gromöller erklärt, dass für die Aufstellung des HSK ein enger Zeitrahmen vorgegeben war und es aufgrund dessen nicht möglich war, mit allen betroffenen Akteuren Gespräche, insbesondere zu Details zur Umsetzung der Konsolidierungsvorschläge, zu führen. Diese sollen jedoch in die weiteren Beratungen einbezogen werden, wenn es um entsprechende Umsetzungen gehe.

 

Herr Gottheil schlägt vor, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.08.2015 über alle Positionen der HSK-Zahlenübersicht einzeln zu entscheiden und lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 19, Nein: 5.

 

Die beschlossenen Text- und Zahlenänderungen sowie die Abstimmungsergebnisse werden von Herrn Gottheil direkt während der Beratung in die entsprechende Excel-Tabelle übernommen. Die endgültige HSK-Zahlenübersicht liegt dem Protokoll als Anlage 4 bei. Da aus der Übersicht alle wichtigen Ergebnisse zu entnehmen sind, werden nachfolgend nur die Beratungen protokolliert, über die weitergehend diskutiert wurde.

 

0304 Streichung der Schulbusfahrten für den Sportunterricht

 

Einige Ratsmitglieder merken an, dass eingangs seitens der Verwaltung berichtet wurde, dass der Schulträger grundsätzlich nicht verpflichtet sei, Busse zum Transport zur Sportstätte bereitzustellen, der Schulleiter der AFG sich jedoch gegenteilig geäußert habe. Man habe daher keine konkrete Entscheidungsgrundlage. Es wird ferner zu bedenken gegeben, dass der Fußweg bis zum Sportplatz im Flothfeld ca. 15 Minuten dauere und die Fahrt mit dem Fahrrad eine große Unfallgefahr berge.

 

Bürgermeister Gromöller merkt an, dass der Schulleiter der AFG ihm in einem Gespräch mitgeteilt habe, dass in der Vergangenheit mehrfach Fahrten beispielsweise witterungsbedingt abgesagt wurden und daher der Ansatz in Höhe von 8.000 € unterschritten wurde. Es bestehe außerdem Bereitschaft, über andere Alternativen nachzudenken.

 

Nach kurzer weiterer Beratung wird vorgeschlagen, eine Optimierung der Schulbusfahrten für den Sportunterricht und einen Ansatz in Höhe von 4.000 € in die HSK-Zahlenübersicht aufzunehmen. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 16, Nein: 8.

 

 

0403 Übertragung der Aufgabe „Volkshochschule“ (bislang Zweckverband Dülmen – Haltern am See – Havixbeck) auf den Kreis Coesfeld – dann aber vermutlich kein Angebot mehr in Havixbeck/Hohenholte)

 

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass jährlich ein Ansatz in Höhe von 20.000 € für die VHS gebildet werde, in den zurückliegenden Jahren regelmäßig aber nur 12.000 bis 15.000 € jährlich gezahlt werden mussten, da die VHS sehr wirtschaftlich arbeite. Bei Übertragung der „pflichtigen Aufgabe VHS“ an den Kreis Coesfeld müsse ein anteiliger Kostenausgleich über die Kreisumlage allgemein in einer Größenordnung von erwarteten 2.000 bis 3.000 € gezahlt werden. Die restlichen vom Kreis getätigten Aufwendungen seien von den übrigen 10 Kreiskommunen zu tragen.

 

Herr Wardenga bittet darum, den Vertrag einzusehen, da er der Ansicht sei, dass Havixbeck lediglich mit dem Minimalsatz belastet werden müsse.

 

Es werden verschiedene Meinungen über die Beibehaltung oder die Übertragung der „Aufgabe VHS“ ausgetauscht. Bürgermeister Gromöller weist darauf hin, dass die VHS derzeit auch die wichtige Aufgabe übernehme, Deutschkurse für Flüchtlinge anzubieten.

 

Abschließend wird vorgeschlagen, einen Prüfauftrag für die Optimierung der „Aufgabe VHS“ bei Fortführung der Zweckverbandsmitgliedschaft im Vergleich zur Übertragung der Aufgabe auf den Kreis durchzuführen. Als Einsparpotential soll vor dem Hintergrund der letzten Jahresergebnisse ein Betrag von 5.000 € in die HSK-Zahlenübersicht aufgenommen werden. Über diesen Vorschlag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 3.

 

 

0405 Einführung eines „pflichtigen“ oder "freiwilligen" Eintrittsgeldes für das Baumberger Sandsteinmuseum/Alternativ: Privatisierung / Wechsel der Trägerschaft beim Baumberger Sandsteinmuseum (falls nicht, weitere Maßnahmen, z.B. Reduzierung der Öffnungszeiten etc.)

 

 

Nach der Beratung zu diesen Positionen weist Herr Gottheil darauf hin, dass dem Kreis Coesfeld bereits nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die vorläufige HSK-Zahlenübersicht zugeschickt wurde, um eine erste Einschätzung zu erhalten. Es wurde von dort darauf hingewiesen, dass die Zahlen nachvollziehbar skizziert werden müssen. Sollten bei der Umsetzung von Maßnahmen Dritte beteiligt sein – wie es bei dem Sandsteinmuseum und dem Freibad der Fall wäre – müsse dem Kreis erkennbar gemacht werden, dass die Gemeinde Havixbeck konkret an der Umsetzung bzw. Optimierung arbeite und eine Erfolgsaussicht zur Umsetzung des Konsolidierungsvorschlages bestehe. Sollten in der Zukunft erwartete Entwicklungen nicht eintreten, müsse mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden.

 

 

0803 Privatisierung / Wechsel der Trägerschaft beim Freibad

 

Da viel Unruhe in der Bevölkerung aufgekommen sei, ist es den Mitgliedern des Rates wichtig, deutlich zu machen, dass nicht vorgesehen sei, das Freibad zu schließen. Sollte sich kein Träger finden, müsse nach anderen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, zumal die Gemeinde Havixbeck in den letzten Jahren viel in das Freibad investiert habe. Verwaltung und Rat betonen daher einvernehmlich, eine Schließung des Freibades nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in den zurückliegenden Jahren getätigten Investitionen – Beckensanierung, DLRG-Gebäude, Erste-Hilferaum – verhindern zu wollen.

 

Hierauf wird über die angestrebte Privatisierung/den Wechsel in der Trägerschaft mit finanziellen Auswirkungen ab dem Jahre 2018 abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 22, Enthaltungen: 2.

 

 

1505 Weiterführung der Kirmes

 

Es werden unterschiedliche Vorschläge zur Beibehaltung der Kirmes gemacht. Herr Krotoszynski bittet um Auskunft, wie hoch die Einnahmen der Gemeinde Havixbeck durch die Schausteller sind. Bürgermeister Gromöller gibt an, dass er dies heute nicht beantworten könne. Der gebildete Ansatz sei der Betrag, der über die Einnahmen hinausgehe. Herr von Schönfels bittet um eine Aufschlüsselung und Beantwortung im Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung:

Die von den Schaustellern und Marktbeschickern für die Kirmes im Jahr 2014 entrichteten Standgelder beliefen sich auf knapp 3.100 €. Dem standen Personal- und Sachaufwendungen der Verwaltung in einer Größenordnung von ca. 7.000 € gegenüber.

 

Frau Bergmoser stellt den Antrag, darüber abzustimmen, die Kirmes alle 2 Jahre stattfinden zu lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 1, Nein: 15, Enthaltung: 8.

 

Abschließend wird auf Antrag von Herrn Dr. Höfener über die Weiterführung und Optimierung der Kirmes mit einem Einsparpotential von 500 € pro Jahr abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 18, Enthaltungen: 6.

 

 

1601 Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer

 

Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass Berechnungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer die Jahresmiete ist. Es wird vorgeschlagen, zunächst die Erstwohnsitzkampagne durchzuführen und abhängig von deren Ergebnis nach 2 Jahren erneut zu prüfen, ob eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt werden sollte.

Es erfolgt die Abstimmung über die Erstwohnsitzkampagne:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

 

 

Nach Beratung und Abstimmung über die einzelnen Positionen der HSK-Zahlenübersicht und den entsprechenden sofortigen Eingaben der Änderungen in die Excel-Tabelle erklärt Herr Gottheil die Auswirkungen in den Endergebnissen für die Fehlbeträge in den Ergebnisplänen für die Jahre 2015 bis 2025 ohne weitere Gegensteuerungsmaßnahmen.

 

Anschließend erklärt er kurz die vorgeschlagenen Steuerszenarien und erläutert die Unterschiede.

 

Für das Szenario 2 sprechen sich Frau Schäpers für die SPD-Fraktion, Herr Hense für die CDU-Fraktion, Herr Dr. Höfener für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bürgermeister aus. Dieses Szenario wird als die moderateste Variante angesehen. Außerdem könne hierdurch früher Eigenkapital aufgebaut und die Liquidität erhöht werden.

 

Die FDP-Fraktion spricht sich für das Szenario 6 aus.

 

Nach kurzer weiterer Beratung wird über eine Steuererhöhung gemäß Szenario 2 abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 22, Nein: 2.

 

Nach der Abstimmung gibt Herr Krotoszynski eine Protokollerklärung ab, die dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt ist.

 

Anschließend lässt Herr Gottheil über die gesamte HSK-Zahlenübersicht mit den heute beschlossenen Änderungen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 22, Nein: 2.

 

 

Hiernach wird über den ersten Teil des Beschlussvorschlages abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: