Sitzung: 15.07.2015 Gemeinderat
Seitens der
Ratsmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:
7.1: Herr Wardenga – HSK-Pflicht:
Warum
wurden die Informationen unter TOP 36.2 der Ratssitzung vom 18.06.2015 nicht im
öffentlichen Teil gegeben?
Antwort der Verwaltung:
Die
Informationen wurden im nicht-öffentlichen Teil gegeben, um zunächst „intern“
eine Strategie zum weiteren Vorgehen, auch im Verhältnis zur Finanzaufsicht des
Kreises Coesfeld - festzulegen. Natürlich wird die inhaltliche Erörterung des
HSK wie alle Haushaltsthemen auch in öffentlicher Sitzung erfolgen.
7.2: Frau Schäpers –
Flüchtlingssituation:
Gibt es
aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation?
Antwort der Verwaltung:
In der
vergangenen Woche sind zwei Einzelpersonen nach Havixbeck. Morgen ist der Zuzug
einer weiteren fünfköpfigen Familie vorgesehen.
Die
erforderlichen baulichen Maßnahmen in der erworbenen Immobilie „Opitz“ sind
bereits angelaufen.
Eine
angemietete Wohnung ist bereits bezogen worden, um die enge und angespannte
Wohnraumsituation im Objekt „Altenberger Straße 40“ schnellstmöglich zu
entzerren. Ggf. soll noch eine zusätzliche Wohnung vorübergehend angemietet
werden.
7.3: Herr von Schönfels –
Flüchtlingssituation:
Kann die
Verwaltung in Absprache mit dem Bauordnungsamt des Kreises prüfen, ob für die
Anmietung der von der evangelischen Kirchengemeinde angebotenen Räumlichkeiten
ggf. ein Dispens von der üblicherweise für Wohnräume erforderlichen Deckenhöhe
erteilt werden kann?
Antwort der Verwaltung:
Die
Angelegenheit wird geprüft.
7.4 Frau Dr. Schirmacher –
Flüchtlingssituation:
Wird der
Ausbau des Erdgeschosses in der ehemaligen Schule Hohenholte zeitnah
vorangetrieben?
Antwort der Verwaltung:
Ja,
möglichst zeitnah nach Auszug der kleinen Steppkes und Aufgabe des Raumes durch
die KJG Hohenholte werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen durchgeführt.
7.5 Herr Rosenbaum – Ehemalige
Schule Hohenholte:
Ist der
Verwaltung bekannt, dass der Sportverein GS Hohenholte durch das Freimachen des
bislang von den kleinen Steppkes genutzten Raumes gegen die eigene
Rechtsauffassung handelt?
Antwort der Verwaltung:
Ja, dieser
Umstand ist der Verwaltung bekannt.