Die Verwaltungsvorlage 082/2010 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 23.09.2010, TOP 12
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung des im Folgenden gefassten
Einzelbeschlusses zur Anregung Ordnungsnummer B 1 die 18. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung, und zwar entsprechend dem der
Verwaltungsvorlage 58/2010 als Anlage beigefügten Plan.
Das Verfahren richtet
sich nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Träger öffentlicher Belange ebenfalls nicht berührt sind.
Eine Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit hat durch Auslegung des Änderungsplanes für die
Dauer eines Monats stattgefunden.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die Aufhebung der am 08.07.2010 für das
Änderungsplangebiet beschlossenen Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 4 BauGB.
Der Gemeiderat
beschließt nach Beratung den Anregungen der Eheleute Kleinheinz vom 08.07.2010
(lfd. Nr. 1 – Rand-Nr. 1 + 2) nicht zu folgen.