Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltungsvorlage 082/2010 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 23.09.2010, TOP 12

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung des im Folgenden gefassten Einzelbeschlusses zur Anregung Ordnungsnummer B 1 die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung, und zwar entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 58/2010 als Anlage beigefügten Plan.

Das Verfahren richtet sich nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls nicht berührt sind.

Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat durch Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats stattgefunden.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Aufhebung der am 08.07.2010 für das Änderungsplangebiet beschlossenen Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 4  BauGB.

 

Der Gemeiderat beschließt nach Beratung den Anregungen der Eheleute Kleinheinz vom 08.07.2010 (lfd. Nr. 1 – Rand-Nr. 1 + 2) nicht zu folgen.