Sitzung: 18.06.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 066/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie
der Bürger zur Kenntnis und trifft nach Beratung unter Berücksichtigung der zu
den vorgebrachten Anregungen und Bedenken die entsprechenden Einzelbeschlüsse.
Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat
die 28. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht. Der
Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 066/2015 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 28.05.2015 TOP 9
Haupt- und
Finanzausschuss vom10.06.2015 TOP 6
Nach Beratung wird zunächst über die Ordnungsnummern
und Anregungen einzeln abgestimmt:
Ordnungsziffer 2
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken vorliegen.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass durch die geplante Wohnbebauung
die Baukörperhöhen von 30 m nicht überschritten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Ordnungsziffer 5
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Höchstspannungsleitungen der
Amprion GmbH betroffen sind.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die Beteiligung weiterer Unternehmen
zur Kenntnis und stellt fest, dass keine weiteren Unternehmen zu beteiligen
sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Ordnungsziffer 10
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der
Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen
noch keine Auswertung durchführt.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Erforderlichkeit zur Beantragung
einer Luftbildauswertung bei der Durchführung der maßgeblichen Bauleitplanung
zur Kenntnis. Der Hinweis wird beachtet.
Zu 3.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass der
Kampfmittelbeseitigungsdienst kein Träger öffentlicher Belange und somit nicht an
entsprechende Fristen gebunden ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Ordnungsziffer 16
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Sachgebietes
Abfallwirtschaft - anlagenbezogener
Immissionsschutz - , keine Bedenken bestehen.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt die Bedenken bezüglich der Inanspruchnahme
schutzwürdigen Bodens zur Kenntnis und stellt fest, dass der Anregung, eine
Bedarfsprüfung durchzuführen und darzulegen, warum nicht Flächen mit einer
geringeren Schutzwürdigkeit in Anspruch genommen werden, gefolgt wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Ordnungsziffer 17
Schreiben des Kreises Coesfeld vom 15.04.2015
Aufgabenbereich – Immissionsschutz –
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Aufgabenbereich – Oberflächengewässer –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die Ergänzung
der Begründung zum Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans im
umweltrechtlichen Teil dahingehend, dass die Auswirkungen der Planungen auf den
Graben A berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Aufgabenbereich – Kommunale Abwasserbeseitigung –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die
Umsetzung des konkreten Entwässerungskonzepts im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Aufgabenbereich – Altlasten / Bodenschutz –
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die
Möglichkeit zur Erhöhung der Bestandsbewertung der schutzwürdigen Böden um eine
Wertstufe im Rahmen der Beratungen zur verbindlichen Bauleitplanung zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Nunmehr
erfolgt die Beratung zur Stellungnahme des Aufgabenbereiches – Untere
Landschaftsbehörde –
Frau Bergmoser stellt den Antrag, das Wort „erörtern“
unter dem ersten Teilbeschluss zum Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde durch
das Wort „vorzunehmen“ zu ersetzen.
Herr Gromöller lässt über Frau Bergmosers Antrag wie
folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt: Ja: 6; Nein: 15; Enthaltung: 1
Hierauf wird über Frau Bergmosers Antrag, unter dem
zweiten Teilbeschluss zum Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde die
„Grünfläche“ als „Grünfläche mit Wasserführung“ zu erweitern, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt: Ja: 6; Nein: 15; Enthaltung:
1.
Hiernach erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag zum Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde laut
Verwaltungsvorlage 066/2015:
Aufgabenbereich – Untere Landschaftsbehörde –
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die
planungsrechtliche Sicherung der ökologischen Qualitäten des Planungsgebietes
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu erörtern.
Zu 2.
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die Beratung
über die mögliche Ausweisung der Fläche als „ Grünfläche „ oder „Öffentliche
Fläche“ im Planungsgebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen: Ja: 18; Nein: 4.
Aufgabenbereich - Brandschutzdienststelle
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, die
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen
Löschwasserversorgung und die notwendigen Maßnahmen für die Bereitstellung
ausreichender Zufahrts-und Bewegungsflächen der Rettungsfahrzeuge im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Ordnungsziffer 18
Schreiben der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg vom
15.04.2015
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt die
Entwicklung der Bauflächen als gesondertes Bauleitverfahren, sobald die
erschließungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 22.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
zusammenfassenden Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: