Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003 entsprechend dem der Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf und den in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2015 erfolgten Änderungen zum § 19 Abs. 3 a.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 062/2015 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 TOP 7

 

Ein Ausschussmitglied äußert sich gegen die in der Ausschusssitzung für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof formulierte Änderung des § 19 Abs. 3 a. Vor allem Angehörige, die sich um die Gräber nicht kümmern können und aus diesem Grund eine Urnenbestattung gewählt hätten, würden durch das Nutzungsverbot von Grabplatten oder Steinen als Abdeckung der Gräber, benachteiligt werden.

 

Hierauf wird kontrovers darüber beraten, ob die Nutzung von Steinplatten und auch Folien erlaubt sein soll oder nicht. Um die Frage zu klären, regt ein Ausschussmitglied an, die Nutzung von Steinen im neuen Friedhof zu gestatten.

 

Aufgrund dieser Vorgehensweise wird § 19 Abs. 3 a wie folgt formuliert:

 

„Eine Abdeckung von mehr als 50% der Grabfläche mit Grabplatten oder Steinen ist nicht gestattet, damit der Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Nicht gestattet ist das Auslegen von wasserundurchlässigen Folien, damit der Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht für die Urnengräber auf dem neuen Friedhofsteil.

Zur Grabgrenze muss mindestens ein 25 cm breiter Pflanzstreifen erhalten bleiben.

Die Verwendung von Rinde, z.B. Pinienrinde wird ausdrücklich zugelassen.“

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 062/2015 zusammen mit den zuvor zu § 19 Abs. 3 formulierten Änderungen.

 

 

 

Nach der Abstimmung bittet Herr Böttcher die Verwaltung zur Ratssitzung am 18.06.2015 die Begrifflichkeiten „alter“ und „neuer Friedhof“ eindeutig in der Satzung zu definieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: