Sitzung: 10.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 053/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
1.
Der
Gemeinderat stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband
EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.
2.
Der
Gemeinderat stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der
von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29
€ pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die
Beiträge der Gemeinde Havixbeck zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den
Beiträgen der Gemeinde Havixbeck für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V.
verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner
und Jahr werden bereitgestellt.
3.
Die
Gemeinde Havixbeck benennt die folgenden Vertreter/innen sowie deren
Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:
- Vertreter:
Bürgermeister Klaus Gromöller
- Stellvertreter:
Allgemeiner Vertreter Christoph Gottheil.
4.
Der
Gemeinderat weist den Vertreter zu 3. für die Mitgliederversammlung des EUREGIO
e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des
grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.
5.
Ferner
weist der Gemeinderat den Vertreter zu 3. an, dafür zu stimmen, dass abweichend
von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an
die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband
EUREGIO übertragen wird.
Die
Verwaltungsvorlage 053/2015 liegt vor.
Ausschuss
für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 01.06.2015 TOP 8
Herr Hense
bittet die Verwaltung zur nächsten Gemeinderatssitzung am 18.06.2015 die
genauen Zahlungsmodalitäten für die Mitgliedsbeiträge zu klären. Vor allem möge
folgender Satz aus der Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr und Kultur vom 01.06.2015 überprüft werden:
„Die
Gemeinde werde sodann eine Erstattung über die Kreisumlage leisten“.
Auch solle
geklärt werden, warum die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Olfen in der
Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 053/2015 in Klammern gesetzt seien.
Hierauf wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 053/2015 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: