Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Der Gemeinderat stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

2.       Der Gemeinderat stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die Beiträge der Gemeinde Havixbeck zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Beiträgen der Gemeinde Havixbeck für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt.

 

3.       Die Gemeinde Havixbeck benennt die folgenden Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

 

    1. Vertreter: Bürgermeister Klaus Gromöller
    2. Stellvertreter: Allgemeiner Vertreter Christoph Gottheil.

  

4.       Der Gemeinderat weist den Vertreter zu 3. für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

5.       Ferner weist der Gemeinderat den Vertreter zu 3. an, dafür zu stimmen, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 053/2015 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 01.06.2015 TOP 8

 

Herr Hense bittet die Verwaltung zur nächsten Gemeinderatssitzung am 18.06.2015 die genauen Zahlungsmodalitäten für die Mitgliedsbeiträge zu klären. Vor allem möge folgender Satz aus der Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 01.06.2015 überprüft werden:

 

„Die Gemeinde werde sodann eine Erstattung über die Kreisumlage leisten“.

 

Auch solle geklärt werden, warum die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen und Olfen in der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 053/2015 in Klammern gesetzt seien.

 

Hierauf wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 053/2015 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: