Sitzung: 01.06.2015 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 053/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1.
Der
Gemeinderat stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband
EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.
2.
Der
Gemeinderat stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der
von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29
€ pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die
Beiträge der Gemeinde Havixbeck zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den
Beiträgen der Gemeinde Havixbeck für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V.
verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner
und Jahr werden bereitgestellt.
3.
Die
Gemeinde Havixbeck benennt die folgenden Vertreter/innen sowie deren
Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:
- Vertreter: Bürgermeister Klaus Gromöller
- Stellvertreter: Allgemeiner Vertreter
Christoph Gottheil.
4.
Der
Gemeinderat weist den Vertreter zu 3. für die Mitgliederversammlung des EUREGIO
e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgreicher Gründung des
grenzüberschreitenden Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.
5.
Ferner
weist der Gemeinderat den Vertreter zu 3. an, dafür zu stimmen, dass abweichend
von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an
die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband
EUREGIO übertragen wird.
Die Verwaltungsvorlage 053/2015 liegt vor.
Herr Gottheil berichtet, dass sich die Bürgermeister
in der letzten Bürgermeister-Konferenz einstimmig für den vorliegenden
Beschlussvorschlag ausgesprochen und vereinbart haben, dass der gesamte
Mitgliedsbeitrag für die Kreiskommunen sowie den Kreis Coesfeld selbst von
diesem gezahlt werden solle. Die Gemeinde werde sodann eine Erstattung über die
Kreisumlage leisten.
Nach Klärung einer Detailfrage erfolgt die Abstimmung
über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 053/2015.
Abstimmungsergebnis: