Sitzung: 28.05.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: 057/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan
„Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der der Vorlage
057/2015 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Die Verwaltungsvorlage 057/2015 liegt vor.
Dieser Tagesordnungspunkt wird nach dem
Tagesordnungspunkt 10 „Vorstellung und Freigabe der Planung des Endausbaus
Schmitz Kamp“ beraten.
Da Herr Böngeler, der zu diesem Tagesordnungspunkt
eingeladen worden ist, leider nicht an der Sitzung teilnehmen kann, stellt Frau
Böse die vorliegende Verwaltungsvorlage vor und beantwortet die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Die Ausschussmitglieder wollen u.a. wissen, ob
bestimmte Festsetzungen - wie z.B. größere Abstände zu Wohngebäuden schon in
dieser Sitzung festgelegt werden müssen. Auch wird die Frage gestellt, ob schon
jetzt Aussagen zu bestimmten Techniken und Standorten der Windkraftanlagen
getroffen werden müssen. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass im
jetzigen Planungsschritt lediglich der Aufstellungsbeschluss erfolge und die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
ermöglicht werden soll. Ziel der frühzeitigen Beteiligung sei die möglichst
umfangreiche Sammlung von Abwägungsmaterial, das dann nach Abwägung durch den
Gemeinderat in den noch auszulegenden Plan eingearbeitet werden sollte.
Insofern seien die detaillierten Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend
notwendig.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus,
zentrale Fragen wie z.B. die genaue Festsetzung der Abstände zwischen den
Windkraftanlagen und den besiedelten Flächen fraktionsintern zu klären und die
Beratung über diese Verwaltungsvorlage auf die nächste Sitzungsfolge nach den
Sommerferien zu verschieben.
Auf Rückfrage von Frau Böse erklären die
Fraktionsvertreter, dass sie der Verwaltung die offenen Punkte zeitnah
zuleiten, damit gemeinsam mit dem Planungsbüro rechtzeitig vor der nächsten
Sitzungsfolge die notwendigen fachlichen Stellungnahmen hierzu erarbeitet
werden können.
Herr Dirks läßt sodann über den Beschlussvorschlag der
Verwaltungsvorlage 057/2015 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: