Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003 entsprechend dem der Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf und den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 03.06.2015 erfolgten Änderungen zum § 19 Abs. 3 a.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 062/2015 liegt vor.

 

Wie von Herrn Schulz im Rahmen der Ortsbesichtigung ausgeführt, wird der Verwesungsprozess durch das Aufbringen von Platten oder Kiesel/Schotter und auch das Auslegen von nicht wasserdurchlässigen Folien negativ beeinflusst und führt zu dessen Verlängerung. Stattdessen schlägt er vor, zum Abdecken von nicht bepflanzten Grabteilen, Rinde, z.B. Pinienrinde zu verwenden. Aufgrund dieser Empfehlung soll § 19 Abs. 3 a wie folgt formuliert werden:

 

„Nicht gestattet ist eine Abdeckung der Grabfläche mit Grabplatten oder Steinen sowie das Auslegen von wasserundurchlässigen Folien, damit der Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Zur Grabgrenze muss mindestens ein 25 cm breiter Pflanzstreifen erhalten bleiben.

Die Verwendung von Rinde, z.B. Pinienrinde wird ausdrücklich zugelassen.“

 

Hierauf lässt Frau Bergmoser über den Beschlussvorschlag zusammen mit den zuvor zu § 19 Abs. 3 a formulierten Änderungen abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: