Sitzung: 03.06.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 062/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen für den Friedhof Havixbeck vom 21.12.2003
entsprechend dem der Vorlage 062/2015 als Anlage 1 beiliegenden Entwurf und den
in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom
03.06.2015 erfolgten Änderungen zum § 19 Abs. 3 a.
Die Verwaltungsvorlage 062/2015 liegt vor.
Wie von Herrn Schulz im Rahmen der Ortsbesichtigung
ausgeführt, wird der Verwesungsprozess durch das Aufbringen von Platten oder
Kiesel/Schotter und auch das Auslegen von nicht wasserdurchlässigen Folien
negativ beeinflusst und führt zu dessen Verlängerung. Stattdessen schlägt er
vor, zum Abdecken von nicht bepflanzten Grabteilen, Rinde, z.B. Pinienrinde zu
verwenden. Aufgrund dieser Empfehlung soll § 19 Abs. 3 a wie folgt formuliert
werden:
„Nicht gestattet ist eine Abdeckung der Grabfläche mit
Grabplatten oder Steinen sowie das Auslegen von wasserundurchlässigen Folien,
damit der Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt wird. Zur Grabgrenze muss
mindestens ein 25 cm breiter Pflanzstreifen erhalten bleiben.
Die Verwendung von Rinde, z.B. Pinienrinde wird
ausdrücklich zugelassen.“
Hierauf lässt Frau Bergmoser über den
Beschlussvorschlag zusammen mit den zuvor zu § 19 Abs. 3 a formulierten
Änderungen abstimmen:
Abstimmungsergebnis: