Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach §    60 Abs. 1 GO NRW  der unbefristeten Fortführung der zugelassenen kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II über den 31. 12. 2010 hinaus zu.

 

b) Der Gemeinderat genehmigt den in der Sitzung am 29.9.2010 gefassten Dringlichkeitsbeschluss.