Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Nach eingehender Erörterung der Thematik wird auf Antrag von AM Branse auf eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat verzichtet.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder wird der bestehende Vertrag mit dem Lippeverband dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Nachsatz der Verwaltung:

Aufgrund einer Anfrage der Verwaltung hat der Lippeverband inzwischen Folgendes schriftlich mitgeteilt:

 

„Natürlich werden wir die geübte Praxis beibehalten und Änderungen an der Kläranlage Havixbeck immer mit Ihnen vorab abstimmen. Ihren Vorschlag, dies als Ergänzung zu unserem Vertrag auch schriftlich zu fassen, finde ich gut. Ich habe deshalb Ihre Mail an unsere Abteilung Kundenmanagement (Abteilungsleiter ist H. Nientiedt) weitergegeben.

Derzeit sind keine Erweiterungen oder Erneuerungen auf der Kläranlage Havixbeck geplant, wir sollten jedoch im nächsten Jahr nochmals über eine Erneuerung der Windkraftanlage gemeinsam nachdenken. Ansonsten ist die Kläranlage weitgehend auf dem neuesten Stand. In ca. 10 Jahren ist dann wieder mit ersten Reinvestitionen für dann abgeschriebene Bauteile im Bereich des Rechenhauses und des Sandfanges zu rechnen.“

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 81/2010 liegt vor.

 

Zu Beginn der Beratung wird seitens der Verwaltung ergänzend zur Verwaltungsvorlage ausführlich dargestellt, warum die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Kläranlage durchgeführt werden müssen. Hierzu wird eine ergänzende Stellungnahme an die Ausschussmitglieder übergeben, die diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die jetzt geplanten Maßnahmen im Rahmen von wasserrechtlichen Genehmigungen von den Bewilligungsbehörden gefordert sind, um eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu erreichen. Hierzu muss auch durch die Gemeinde sichergestellt werden, dass das anfallende Regenwasser auch bei Starkregenereignissen nur in verträglichem Maße in die Vorfluter eingeleitet wird.

 

Im Verlauf der Beratung wird von verschiedenen Ausschussmitgliedern Unmut dahingehend geäußert, dass bei der bisherigen Entscheidungsfindung in diesem Thema die Beteiligung des Rates lediglich auf einem informellen Niveau stattgefunden hat und Einzelfallentscheidungen nicht erfolgt sind. Hier wünschen sich viele Politiker zukünftig eine andere Vorgehensweise, das bedeutet, dass zukünftig eine detailliertere Abgrenzung der Frage erfolgen müsste, wann die Angelegenheit noch einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung ist und insofern vom Bürgermeister mit der Verwaltung zu bearbeiten ist und wann die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates gefragt wird.

 

Durch die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen werden auch voraussichtlich Ökopunkte erwirtschaftet. AM Spüntrup fragt an, ob dieses Ökopunkteplus der Gemeinde oder dem Lippeverband zu Gute kommt. Hierzu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Ökopunkte der Gemeinde Havixbeck zufallen. Der Umfang der Ökopunkte, die der Gemeinde angerechnet werden, ergibt sich jedoch nur aus dem nicht geförderten Bereich, d.h. max. 20 % der Punktzahl für die Gesamtmaßnahme.