Aufgrund der Bekanntgabe der Verwaltung in der letzten Sitzung weist AM Leufgen darauf hin, dass die Gemeinde zukünftig notwendige Rodungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung der Fristen nach dem Landschaftsgesetz vornimmt. Seitens der Verwaltung wird dies entsprechend zugesagt.