Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
1. Die Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von
92.004.358,74 € festgestellt.
2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 1.515.430,28 € festgestellt.
3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem
Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 628.217,90 € festgestellt.
4. Der Anhang und Lagebericht zum
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.
5. Auf der Grundlage des von der
EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld
(EuReWi) erteilten und der Sitzungsvorlage 015/2015 in den Anlagen beigefügten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung
erteilt.
6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013
wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Die Feststellung der
im Beschluss genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die
Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die
Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
Ja: 27.
Hierauf
lässt Herr Gromöller über folgende Ergänzung zum Beschluss abstimmen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche bis
2012 für die Gemeinde Havixbeck tätig war, in dem Umfang anzumelden, in dem ein
Vermögensschaden durch zusätzliche Zinszahlungen eintritt.
Die
Verwaltungsvorlage 015/2015 liegt vor.
Rechnungsprüfungsausschuss
vom 15.04.2015 TOP 6
Zu diesem
Tagesordnungspunkt befindet sich Herr Krotoszynski wieder im Sitzungssaal.
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 015/2015 und dann gesondert über die Ergänzung des Beschlussvorschlages aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vom 15.04.2015 abgestimmt
Abstimmungsergebnis: