Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat lehnt die Aufstellung eines Planes zur 4. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 078/2010 beigefügten Plan ab.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Lang für die Ausführungen zum v.g. Thema.


Die Verwaltungsvorlage 078/2010 liegt vor.

 

Herr Greiff begrüßt Herrn Dipl.-Ing. Lang vom Büro Wolters Partner, der die Einzelheiten zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ (Zulassen von großflächigem Einzelhandel) erläutert.

Herr Lang erläutert ausführlich die inhaltlichen räumlichen Änderungen. Er berichtet, dass die geplante Änderung erhebliche planerische Auswirkungen hat und bezieht sich hierbei u.a. auf das angepasste Einzelhandeltsgutachten (BBE).

 

Von verschiedenen Ausschußmitglieder wird um Mitteilung gebeten, wer Auftraggeber des Gutachtens ist.

 

Frau Böse führt aus, dass das Gutachten ebenfalls vom Gutachter für das Einzelhandelskonzept erstellt worden ist, der Vorhabenträger die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernimmt. Gleichwohl ist das Gutachten jedoch mit der Gemeinde und der Bezirksregierung abgestimmt worden.

 

In der Aussprache sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass auf jeden Fall der Ortskern gestärkt werden soll, um keine weiteren Leerstände von Geschäftsräumen zu erhalten.

 

Frau Böse erläutert noch einmal, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage um einen Aufstellungsbeschluss handelt und die Einzelheiten der geplanten Änderung zum Bebauungsplan dann ausführlich beraten und beschlossen werden können. Mit diesem Beschluss ist noch keine Bebauungsplanänderung beschlossen.

 

Nach eingehender Aussprache ergeht folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Havixbeck: