Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung des im Folgenden gefassten Einzelbeschlusses zur Anregung Ordnungsnummer B 1 die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung, und zwar entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 58/2010 als Anlage beigefügten Plan.

Das Verfahren richtet sich nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls nicht berührt sind.

Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat durch Auslegung des Änderungsplanes für die Dauer eines Monats stattgefunden.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Aufhebung der am 08.07.2010 für das Änderungsplangebiet beschlossenen Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 4  BauGB.


Die Verwaltungsvorlage 082/2010 liegt vor.

 

Während der Aussprache moniert Ausschussmitglied Böttcher, dass leider seitens der Verwaltung kein Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen worden ist.