Sitzung: 23.09.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3
Vorlage: 082/2010
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung des im Folgenden gefassten
Einzelbeschlusses zur Anregung Ordnungsnummer B 1 die 18. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung, und zwar entsprechend dem der
Verwaltungsvorlage 58/2010 als Anlage beigefügten Plan.
Das Verfahren richtet
sich nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Träger öffentlicher Belange ebenfalls nicht berührt sind.
Eine Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit hat durch Auslegung des Änderungsplanes für die
Dauer eines Monats stattgefunden.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die Aufhebung der am 08.07.2010 für das
Änderungsplangebiet beschlossenen Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 4 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage 082/2010 liegt vor.
Während der Aussprache moniert Ausschussmitglied Böttcher, dass leider seitens der Verwaltung kein Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen worden ist.