Sitzung: 26.02.2015 Gemeinderat
Mit Schreiben vom 02.01.2015 informiert das
Finanzministerium des Landes NRW die Städte und Gemeinden, dass öffentliche
Dienste leistende Personen (wie z.B. Ratsmitglieder) ihre sowohl dienstlich als
auch privat genutzte Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
hinsichtlich des damit verbundenen geldwerten Vorteils von der Steuer befreien
lassen können.
Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 5 bei.